Welche Strafen drohen bei Drogen am Steuer

Welche Strafen drohen bei Drogen am Steuer?

Welche Strafen drohen bei Drogen am Steuer

Bei einer Verkehrskontrolle neben einer Hanfmesse in Vösendorf/Niederösterreich, nahm die Polizei 107 Fahrzeuglenkern, die unter dem Einfluss von Drogen standen, den Führerschein ab.

Welche Strafen drohen eigentlich einem Lenker unter dem Einfluss von Drogen:

§ 5 der Straßenverkehrsordnung bestimmt dazu nur Folgendes:
„Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen.“

Im Gegensatz zu der für Alkohol geltenden Grenze von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut, gibt es für Drogen keinen genauen Grenzwert, ab welchem eine Person jedenfalls als beeinträchtigt gilt. Allerdings gilt, dass sobald eine Substanz, die unter das Suchtmittelgesetz fällt, nachgewiesen werden kann, auf eine Beeinträchtigung geschlossen wird.

Bei Drogentests im Straßenverkehr gibt es folgendes Verfahren:

Wenn aufgrund des Fahrverhaltens, einer Unfallsituation oder körperlicher Auffälligkeiten der Verdacht einer körperlichen Beeinträchtigung besteht und eine Alkoholisierung ausgeschlossen wurde, kann die Polizei einen Test auf Drogen vornehmen. Die Polizei ermittelt den Verdacht der Beeinträchtigung mit Hilfe eines Checkformulars auf Drogen.

Bei der Vermutung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eines Lenkers durch Drogen, sind ermächtigte Ärzte oder besonders geschulte und von der Behörde dazu ermächtigte Polizisten berechtigt, mit Speichelvortestgeräten oder -streifen den Speichel dieser Personen auf Suchtgiftspuren zu überprüfen.

Hat sich der Verdacht der Beeinträchtigung durch Drogen erhärtet, kann die Polizei den Grad der Beeinträchtigung durch den zuständigen Amtsarzt feststellen lassen. Zu diesem Zweck kann die Polizei den Lenker vom Ort der Anhaltung zum Untersuchungsort verbringen. Der Amtsarzt nimmt dann eine klinische Untersuchung auf Suchtmittel vor.

Erhärtet sich bei der klinischen Untersuchung der Verdacht der Beeinträchtigung durch Suchtmittel, muss der dazu berechtigte Arzt eine Blutabnahme und -untersuchung vornehmen. Eine zwangsweise Durchführung der Blutabnahme ist allerdings nicht möglich. Allerdings droht bei einer Verweigerung eine höhere Strafe.

Bei einem positiven Drogen-Testergebnis drohen erhebliche Strafen und Kostenfolgen:

  • eine Verwaltungsstrafe gem. § 99 Abs 1b StVO von mindestens € 800,00 bis höchstens € 3.700,00, im Falle der Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer bis sechs Wochen. Achtung, eine Ersatzfreiheitsstrafe kommt erst dann in Betracht, wenn die Fahrnis- und Gehaltsexekution der Behörde erfolglos war.
  • mindestens vier Wochen Führerscheinentzug beim erstmaligen Verstoß,
  • jedoch bei einem verursachten Verkehrsunfall, beträgt die Dauer mindestens drei Monate,
  • eine Meldung an die Gesundheitsbehörde,
  • ein fachärztliches Gutachten,
  • die Kosten der Untersuchung,
  • die Kosten für die bewusstseinsbildende Maßnahme (zwischen € 100,00 und € 500,00).

Bevor der Führerschein wieder zurückgegeben wird, kommt es zu einer Vorladung bei einem Amtsarzt der Führerscheinbehörde. Dieser überprüft, ob die betroffene Person fahrtauglich ist. Im Zuge dessen kann ein verkehrspsychologisches sowie ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Wenn Ihnen die Behörde den Führerschein wegen Suchtmittel am Steuer entzieht, kann Sie Ihnen auch sämtliche weiteren Führerscheine entziehen, wie beispielsweise die Pilotenlizenz oder den Bootsführerschein. Dies, da die Behörde von einer mangelnden Verkehrszuverlässigkeit ausgehen kann.

Strafen bei einer Verweigerung der Kontrolle auf Drogen:

Wird die ärztliche Untersuchung oder der Bluttest verweigert, kommt dies, ähnlich wie bei Alkohol, einem Schuldeingeständnis gleich, dass Sie unter Suchtmitteleinfluss ein Fahrzeug gelenkt haben. Dies hat gem. 99 Abs 1 Ziff b StVO zur Folge:

  • eine erhöhte Verwaltungsstrafe von € 1.600,00 bis € 5.900,00, im Fall der Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei bis sechs Wochen,
  • Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate,
  • Anordnung einer Nachschulung.

Allerdings wird keine Strafanzeige mehr an das Gericht erstattet, wenn aufgrund der Blutuntersuchung festgestellt wurde, dass eine Person Suchtgift konsumiert hat. Es erfolgt lediglich eine entsprechende Mitteilung an die zuständige Gesundheitsbehörde. Achtung, manche Behörden tun dies vor allem nach einem Unfall trotzdem. Dann kann ein Strafverfahren wegen Suchtmittelbesitz gegen Sie eingeleitet werden.

Die Gesundheitsbehörde erstellt dann ein fachärztliches Gutachten, ob ein problematischer Suchtmittelkonsum vorliegt und daher eine gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig ist. Wird der Aufforderung zur Aufsuchung der Gesundheitsbehörde nicht Folge geleistet, kommt es zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft.

Folgende gesundheitsbezogene Maßnahmen kann die Gesundheitsbehörde anordnen:

  • eine ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes und/oder
  • eine ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung und/oder
  • eine klinisch-psychologische Beratung und Betreuung und/oder
  • eine Psychotherapie und/oder
  • eine psychosoziale Beratung und Betreuung

Die Nachweisbarkeit von Suchtmitteln im Körper hängt übrigens von der Art des angewandten Testverfahrens, der eingenommenen Menge, wie oft Drogen eingenommen wurden, ob gelegentlich, oder regelmäßig und dem Stoffwechsel der jeweiligen Personen ab. Grundsätzlich gilt, dass das in Cannabis enthaltenen THC ca. 12 Stunden nachweisbar ist, wenn auf THC getestet wurde. Wenn nach Abbauprodukten von THC gesucht wurde, sind diese bis zu einer Woche bei gelegentlichem und bis zu drei Wochen bei regelmäßigem Konsum nachweisbar.

Ab welchem Grenzwert erhalte ich eine Strafe?

Wie bereits ausgeführt gibt es keinen Grenzwert, ab welchem eine Person als beeinträchtigt gilt. In der Praxis wird, sobald eine Substanz, die unter das Suchtmittelgesetz fällt, nachgewiesen werden kann, auf eine Beeinträchtigung geschlossen und eine Strafe verhängt. Dies ist insofern problematisch und rechtswidrig, da nach dem Genuss von legalen CBD Produkten, die unter 0,3 % THC enthalten, bereits THC im Blut nachweisbar sein kann. Auch nach dem Verzehr von Mohnsamen kann Morphin und Codein im Urin nachweisbar sein.

Der Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr in seiner neueren Rechtsprechung entschieden, dass, sofern ein Sachverständiger in dem Verfahren zu dem Schluss kommt, dass die im Blut nachgewiesene Menge THC so gering ist, dass dieser Wert von einem CBD Produkt kommen muss, keine Strafe zu verhängen ist und auch der Führerschein nicht entzogen werden darf! Diese Judikatur wird aber sehr häufig von den Behörden völlig ignoriert.

Was tun, wenn Sie positiv auf Suchtmittel getestet wurden?

Sofern bei Ihnen eine Beeinträchtigung mit Suchmitteln beim Lenken eines Kraftfahrzeuges festgestellt wurde, sollten Sie sich immer sofort an mich als Ihren Rechtsanwalt wenden. Dies insbesondere wenn der festgestellte Wert des Suchtmittels gering ist. Die Behörde hat zudem sehr viel Ermessensspielraum, was die Höhe der Strafe und die Dauer des Führerscheinentzuges angeht.

Sofern Sie positiv auf Suchtmittel getestet wurden, wird ein Verwaltungsstrafverfahren sowie ein Führerscheinentzugsverfahren gegen Sie eingeleitet. Im Verwaltungsstrafverfahren erhalten Sie zuerst eine Aufforderung zu Rechtfertigung. Sobald Sie diese Aufforderung erhalten, sollten Sie sich an mich wenden. Gemäß § 19 VStG sind auch im Verwaltungsstrafverfahren die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie das Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen und die Strafe dementsprechend zu bemessen. Daran halten sich Behörden jedoch oft nicht. Ich kann daher durch das Verfassen einer Rechtfertigung erreichen, dass keine oder zumindest eine milde Verwaltungsstrafe über Sie verhängt wird.

Im Führerscheinentzugsverfahren erhalten Sie von der Behörde einen Bescheid, in welchem diese die Entzugsdauer festlegt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen Vorstellung bei der Behörde, erhoben werden. Dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Behörde entscheidet erneut. Dagegen gibt es dann binnen vier Wochen das Rechtsmittel der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht.

Will man einen Entzug des Führerscheins verhindern, weil man nicht unter dem Einfluss von Suchtmitteln stand oder das Ergebnis durch CBD-Konsum verfälscht ist, muss auch immer eine Beschwerde im Verwaltungsstrafverfahren erheben, da andernfalls eine Bindungswirkung entsteht! Das bedeutet, wurde im Verwaltungsstrafverfahren Ihre Schuld festgestellt, weil Sie keine Beschwerde erhoben haben, gilt dies auch im Führerscheinentzugsverfahren.

Fazit: 

Wir können durch das Erheben einer Vorstellung und einer Beschwerde eine erhebliche Reduzierung der Verwaltungsstrafe und der Entzugsdauer erreichen. Sehr häufig unterlaufen einer Behörde auch formelle Fehler die ebenfalls zu einer Aufhebung der Strafe führen können. Da wir bereits zahlreiche Führerscheinentzugsverfahren gegen Behörden geführt haben, haben wir auch sehr viel Erfahrung in diesem Bereich.

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Dieser Artikel stellt lediglich eine kurze Übersicht dar und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meine Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.

Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen in 1010 Wien.

Rechtsgrundlagen für Fahren unter Beeinträchtigung von Suchtgift:

FührerscheingesetzStraßenverkehrsordnung 1960

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