Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafrecht in Österreich – Strafen bei Verstößen gegen Behördenvorschriften und Verwaltungsrecht

Kurz zusammengefasst

Das Verwaltungsstrafrecht betrifft Verstöße, die nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden geahndet werden – etwa im Straßenverkehr, im Gewerberecht oder bei anderen gesetzlichen Vorschriften. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder Verstöße gegen behördliche Auflagen. Auch wenn es sich nicht um klassische Straftaten handelt, können Verwaltungsübertretungen empfindliche Geldstrafen und in manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Je nach Verfahren wird zwischen abgekürzten Verfahren (z. B. Strafverfügung) und ordentlichen Verfahren unterschieden.
Eine frühzeitige rechtliche Unterstützung ist entscheidend, um Fristen einzuhalten, Rechtsmittel korrekt einzulegen und unnötige Nachteile zu vermeiden.

Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder es wurde wegen einer anderen Tat ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie eingeleitet?

Nicht alle Gesetzesverstöße werden von Gerichten geahndet: Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Sicherheitspolizeigesetz oder das COVID-19-Maßnahmengesetz fallen Verwaltungsstrafen an und fällt dies in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man dann eine mildere Strafe erhält. Verwaltungsübertretungen, sei es im Straßenverkehr, bei Ausübung eines Gewerbes, etc. können sehr hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Welche Arten von Verwaltungsstrafverfahren gibt es?

Es gibt das abgekürzte Verfahren, in welchem eine Anonymverfügung, ein Organmandat oder eine Strafverfügung gegen Sie verhängt wird und Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben können. Dann gibt es das ordentliche Verfahren, bei welchem die Behörde zuerst ein Ermittlungsverfahren führt und dann ein Straferkenntnis erlässt. Dagegen kann dann eine Beschwerde erhoben werden.

Delikte und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Die Einnahmen des Staates aus Verkehrsstrafen betrugen allein im Jahr 2014 über 225 Millionen Euro. Darunter fallen Delikte wie Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Suchtmittel am Steuer oder bauliche Veränderungen am Fahrzeug sogenanntes Autotunning. Aber auch Verstöße nach der Gewerbeordnung, Ausländerbeschäftigungsgesetz oder dem Tierschutzgesetz fallen unter der Verwaltungsstrafrecht. Es handelt sich dabei um sogenannte Massendelikte, die dem Staat viel Geld einbringen. Nicht immer ist allerdings eine Verwaltungsstrafe gerechtfertigt und gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel dagegen zu erheben.

Wenn die Behörde zum Beispiel überhaupt keine glaubhaften Beweise für die Tat hat oder man von der Behörde nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde, kann die Strafe rechtswidrig sein. Auch sollte stets geprüft werden, ob die Tat nicht bereits verjährt ist. Selbst wenn die Verwaltungsübertretung tatsächlich begangen wurde, kann die verhängte Verwaltungsstrafe zu hoch sein. Auch im Verwaltungsstrafrecht sind nämlich die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die Schwere der Schuld und die Höhe des Einkommens des Beschuldigten zu berücksichtigen.

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Die Verbote der Doppelbestrafung und Doppelverwertung

Eine Tat kann sowohl gerichtlich als auch verwaltungsrechtlich strafbar sein. Wurde jedoch wegen einer Tat bereits eine gerichtlich Strafe verhängt, darf nicht zusätzlich eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Dies wird im Doppelbestrafungsverbot des Artikels 4 des 7. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt. Allerdings kommt dies in der Praxis immer wieder vor und kann dann zur Aufhebung einer Verwaltungsstrafe führen. Auch erlebe ich immer wieder, dass für die gleiche Tat zwei Verwaltungsstrafen verhängt werden, was ebenfalls unzulässig ist.

Rechtsmittel

Im Verwaltungsstrafrecht gibt es sehr kurze Rechtsmittelfristen von zwei oder vier Wochen. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Hinterlegung des Schriftstückes und nicht mit der Abholung des Briefes bei der Post. Daher sollten Sie immer schnell handeln, sobald Sie eine Verwaltungsstrafe zugestellt bekommen haben. Ich als Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht kann die Strafverfügung rechtlich prüfen und durch das das Erheben eines Rechtsmittels eine Aufhebung der Verwaltungsstrafe oder zumindest eine Reduzierung der Strafe erreichen. Auch im Führerscheinentzugsverfahren ist eine Verringerung der Entzugsdauer durch ein Rechtsmittel möglich. Häufig werden die Strafbescheide der Behörden nicht von Juristen ausgestellt und sind daher oft fehlerhaft oder gar rechtswidrig.

Unsere Kanzlei kann auf eine langjährige Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht zurückblicken und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. In vielen Fällen werden die Anwaltskosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Kann ich mich gegen eine Verwaltungsstrafe wehren?2026-04-02T15:34:31+02:00

Ja, gegen Bescheide wie Strafverfügungen oder Straferkenntnisse können Rechtsmittel eingelegt werden, die von der Behörde oder einem Gericht geprüft werden.

Was ist eine Strafverfügung?2026-04-02T15:34:18+02:00

Eine Strafverfügung ist eine vereinfachte Form des Verfahrens, bei der eine Strafe ohne vorheriges Ermittlungsverfahren verhängt wird.

Welche Strafen drohen im Verwaltungsstrafrecht?2026-04-02T15:34:02+02:00

Es drohen in der Regel Geldstrafen, in bestimmten Fällen aber auch Freiheitsstrafen.

Welche typischen Fälle gibt es?2026-04-02T15:33:49+02:00

Häufige Beispiele sind Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften.

Was ist Verwaltungsstrafrecht?2026-04-02T15:33:36+02:00

Verwaltungsstrafrecht umfasst Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die von Behörden und nicht von Gerichten bestraft werden.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
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