Der elektronisch überwachter Hausarrest (Fußfessel) Für verurteilte Straftäter besteht in Österreich die Möglichkeit, dass sie die gesamte Strafe oder einen Teil ihrer zu verbüßenden Freiheitsstrafe oder Untersuchungshaft im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) verbringen. Dies bedeutet, dass ihnen eine sogenannte Fußfessel angelegt wird und sie ihren Wohnort nur verlassen dürfen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen…