Welche Strafe droht bei Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz? Der häufigste Fall von Wiederbetätigung tritt auf, wenn über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook oder Instagram Bilder versendet werden, die unter das Verbotsgesetz fallen. Diese Bilder enthalten oft Anspielungen auf Adolf Hitler, die NSDAP, den Nationalsozialismus oder den Holocaust. Ist das Versenden von Hitler-Bildern bei WhatsApp, Facebook oder…