Welche Strafe droht bei Widerstand gegen die Staatsgewalt (§269 StGB)? Wer in eine tätliche Auseinandersetzung gerät oder an einer Demonstration teilnimmt, kann schnell, auch ohne eigenes Verschulden, des Delikts „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ angeklagt werden. Dieser Artikel erklärt, was unter diesem Delikt zu verstehen ist, welche Strafen drohen und wann Sie sich nicht strafbar machen….