Einvernehmliche Scheidung

Ehe & Familienrecht Rechtsanwalt Wien Mag. Sascha Flatz

Sie und Ihr Ehepartner sind beide zu der Ansicht gelangt, dass sie sich scheiden lassen wollen?

Dann kommt für Sie eine einvernehmliche Scheidung in Betracht. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten immer der einfachste, nervenschonendste und kostengünstigste Weg. Wenn beide Ehepartner nicht mehr miteinander verheiratet sein wollen und gemeinsam zu der Erkenntnis gelangen, dass sie sich scheiden lassen wollen, muss ein gemeinsamer Antrag bei Gericht eingebracht werden.

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehepartner mehr als 6 Monate getrennt leben und über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Es muss eine Scheidungsvereinbarung getroffen werden, in der folgende rechtliche Punkte geregelt werden:

  • die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ehewohnung;
  • die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und Schulden;
  • die gegenseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten,
  • sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, die Regelung der Obsorge, sowie des Kontakrechtes zu den Kindern;
  • der Unterhalt für die Kinder.

Diese Scheidungsvereinbarung muss dem Gericht vorgelegt werden und setzt dieses dann einen Verhandlungstermin fest, zu dem die Eheleute erscheinen müssen. Eine derartige Vereinbarung sollte nie ohne einen Scheidungsanwalt geschlossen werden, da beispielsweise ein Unterhaltsverzicht nach der Scheidung nicht mehr widerrufen werden kann. Somit können die einem Ehepartner zustehenden Rechte für immer verloren gehen.

Wie bereits ausgeführt, ist eine einvernehmliche Scheidung für alle Beteiligten die beste Lösung, weshalb ich immer zuerst versuche, für meine Mandanten eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen. Gerade durch die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist, häufig eine einvernehmliche Scheidung überhaupt möglich. Dies da ein Rechtsanwalt viel Emotionen aus dem Verfahren nehmen kann. Erst wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, wird eine Scheidungsklage von mir eingebracht.

Rechtsgrundlagen einvernehmliche Scheidung:

§55a Ehegesetz

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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