VERSICHERUNGSRECHT, SCHADENERSATZ, VERKEHRSUNFÄLLE

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht / Schadenersatzrecht in Wien, Mag. Sascha Flatz

Als Anwalt für Versicherungsrecht in Wien berate ich Sie in folgenden Gebieten:

Sie hatten einen Unfall und haben einen Schaden erlitten?

Sie haben einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und die Versicherung weigert sich nunmehr im Schadensfall zu bezahlen?

Sie haben einen Artikel gekauft, der einen Mangel hat und der Verkäufer weigert sich, diesen zu beheben oder Ihnen den Kaufpreis zurückzugeben?

Das Schadenersatzrecht regelt, wann einer Person gegen eine andere Person ein Schadenersatzanspruch zusteht. Nach österreichischem Recht ist grundsätzlich derjenige verpflichtet einen Schaden wiedergutzumachen, der ihn verursacht hat und die geschädigte Person dadurch einen Anspruch auf Ersatz hat. Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass die Person, die den Schaden verursacht hat oder die zuständige Versicherung sich weigern, den Schaden zu ersetzen. Dann bleibt nur noch der Weg zu mir als Ihrem Rechtsanwalt und ich mache Ihren Schaden gegenüber dem Schädiger oder der Versicherung geltend.

Ist Ihnen ein Schaden eingetreten oder wird Ihnen vorgeworfen, einen Schaden verursacht zu haben?

Ich überprüfe gerne für Sie, wie bei Ihnen nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und Sondergesetzen (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Amtshaftungsgesetz oder auch dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz) die Rechtslage zu beurteilen ist und mache Ihre Schadenersatz für Sie geltend oder wehre unberechtigte Schadensforderungen für Sie ab.

Sie suchen einen Anwalt für Versicherungsrecht? – Warum Sie sich an mich wenden sollten:

Als geprüfter Versicherungsfachmann kann in diesem Rechtsgebiet auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Sofern Sie durch einen Verkehrsunfall oder sonstiges Ereignis unverschuldet einen Schaden erlitten haben, mache ich Ihre berechtigen Forderungen, wie Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Verdienstentgang gegenüber dem Schädiger für Sie geltend. Sofern eine Versicherungsanstalt zur Leistung verpflichtet ist, sich aber weigert, fordere ich die Versicherungsentschädigung für Sie ein. Bedauerlicherweise kommt es immer häufiger vor, dass die eigene oder fremde Versicherung mit fadenscheinigen Begründungen ihre Leistungspflicht verweigert. Nicht zuletzt durch meine Tätigkeit im Versicherungsaußendienst und meiner Ausbildung zum geprüften Versicherungsfachmann, kenne ich mich mit den „Ausreden“ der Versicherungen bestens aus und weiß wie ich Ihre Ansprüche geltend machen kann.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte in Zusammenhang mit Konsumentenschutzrecht, Schadenersatzrecht und Versicherungsrecht umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen.
  • Berechnung des erlittenen Schadens sowie Schmerzensgeldansprüchen.
  • gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.
  • Deckungsklagen gegen Versicherungen / Versicherungsanstalten, wenn diese die Zahlung verweigert.
  • Forderungsbetreibung und außergerichtliche Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche jeder Art sowie
  • die umfassende Unterstützung und Beratung in allen weiteren Angelegenheiten des Zivilrechtes und des Versicherungsrechtes.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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