VERTEIDIGUNG BEI VERGEWALTIGUNG, NÖTIGUNG, MISSBRAUCH
Sie werden einer Vergewaltigung, geschlechtlichen Nötigung oder eines sexuellen Missbrauchs beschuldigt?
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Strafverteidiger in Wien, bin ich Experte in Sexualdelikten und kann Sie vor der Polizei und Gericht bestmöglichst verteidigen. Welche Rechtsmittel Ihnen zur Verfügung stehen, sofern vom Gericht Untersuchungshaft verhängt wurde, finden Sie hier. Meine Erläuterungen über die Möglichkeiten der Verteidigung im Rahmen der Notwehr finden Sie hier.
Im Folgenden möchte ich Ihnen eine kurze zusammengefasste Übersicht über ausgesuchte häufig vorkommende Sexualdelikte geben. Sollten Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit niemanden mehr über diese Angelegenheit sprechen. Vergessen Sie nicht, alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden oder auch verfälscht weiter erzählt werden. Zur Strafbarkeit der Versendung von Nacktfotos finden Sie hier mehr Informationen. Die genaue Unterscheidung zwischen den einzelnen Delikten, wann eine Vergewaltigung, wann eine geschlechtliche Nötigung und wann ein sexueller Missbrauch vorliegt, wird hier erklärt.
§ 201 StGB Vergewaltigung
Welche Strafe droht bei einer Vergewaltigung § 201 StGB?
Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Hat die Tat eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Beiträge zum Thema Vergewaltigung, Missbrauch und Nötigung:
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