MEDIZINRECHT / PATIENTENRECHT

Rechtsanwalt für Medizinrecht / Patientenrecht Wien, Mag. Sascha Flatz

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wien berate ich Sie in folgenden Gebieten:

Sie wurden als Patient falsch behandelt und wollen daher Schmerzensgeld geltend machen?

In den letzten Jahren kam es zu vielen neuen Errungenschaften in der Medizin. Allerdings stehen Krankenhäuser und Ärzte heute unter immer höheren (Kosten-) Druck als früher und können, oder wollen sich nicht mehr ausreichend Zeit für die Patienten nehmen. Dadurch kommt es bei medizinischen Behandlungen und operativen Eingriffen immer häufiger zu ärztlichen Kunstfehlern durch:

  • eine falsche Diagnose,
  • mangelhafte Aufklärung des Patienten durch den Arzt über die Risiken der Behandlungen,
  • fehlerhafte Verordnung von Medikamenten,
  • fehlerhafte (nicht lege artis) durchgeführte Operationen oder Heilbehandlungen oder
  • nicht oder fehlerhaft durchgeführte medizinische Nachbehandlungen.

Derartige Aufklärungsfehler oder Behandlungsfehler, auch Ärztepfusch genannt, können massive gesundheitliche Folgen für den Patienten haben, unter denen er ein Leben lang leidet. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass einem Patienten in derartigen Fällen ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Ersatz der zusätzlichen Heilungskosten als auch ein Verdienstentgang zustehen. Zusätzlich hat der Patient Anspruch auf eine Verunstaltungsentschädigung sowie Ersatz der Pflege- und Haushaltshilfekosten als auch einer notwendigen Adaption der Wohnung.

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Medizinrecht? Warum Sie sich an uns wenden sollten:

Wir haben bereits zahlreiche Prozesse für Patienten gegen Ärzte oder Krankenhäuser erfolgreich geführt, um die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen. Zudem vertreten wir auch Ärzte oder Krankenanstalten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Häufig werden solche Prozesse durch gerichtlich bestellte medizinische Sachverständige entschieden, allerdings gibt es immer die Möglichkeit ein Gegengutachten während eines laufenden Gerichtsverfahrens einzuholen und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu widerlegen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Suche nach einem zusätzlichen Sachverständigen behilflich.

Der Arzt oder das Krankenhaus sind übrigens dafür beweispflichtig, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und kann eine gültige Einwilligung nur nach einer ausreichenden Aufklärung über die Risiken eines Eingriffes vorliegen. Liegt keine Einwilligung vor, haftet der Arzt auch wenn der Eingriff lege artis durchgeführt wurde, sich allerdings das Operationsrisiko verwirklicht hat. Ein Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung dar. Ob eine ausreichende Aufklärung vorliegt, ist eine Frage der Beweiswürdigung des Gerichtes. Das bedeutet, der Richter entscheidet, ob er davon ausgeht, ob eine ausreichende Aufklärung vorliegt oder nicht. Daher ist es wichtig, dass Sie bei einem Behandlungsfehler oder Ärztepfusch in einem Gerichtsverfahren von einem absoluten Spezialisten vertreten werden, der weiß, wie er Sie auf den Prozess vorbereiten muss.

Ein Arzt oder Krankenhaus schuldet dem Patienten zwar keinen Erfolg, er schuldet ihm jedoch eine lege artis Behandlung. Dies bedeutet eine medizinische Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, wofür der aktuell anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft maßgeblich ist.

Wir können somit auch in diesem Rechtsgebiet auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen und Sie daher bestmöglich rechtlich vertreten. Weitere Informationen zur Berechnung des Schmerzensgeldes finden Sie hier.

Damit wir Ihnen als Rechtsanwalt für Medizinrecht bei einem Erstgespräch eine Ersteinschätzung geben können, empfehlen wir, neben der Krankengeschichte sämtliche Unterlagen und ärztliche Befunde gleich mitzunehmen.

Für weitere Rückfragen stehen wir  Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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