STRAFRECHT

Rechtsanwalt Strafrecht Wien, Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz

Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Verteidiger in Strafsachen (Strafverteidiger) in 1010 Wien beraten wir Sie in folgenden Gebieten:

Sie sind beschuldigt eine Straftat begangen zu haben oder wurden festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft?

In der ersten Verwirrung und Panik werden häufig Fehler gemacht, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Daher ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und eine zentrale Regel zu befolgen:

Keine Angaben vor der Polizei ohne Rücksprache mit mir als Ihrem Strafverteidiger und Anwalt!

Sowohl im Strafverfahren, als auch im Verwaltungsstrafverfahren haben Sie von Anfang an das Recht auf einen Rechtsanwalt und das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie mit mir oder meinem Team als Ihren Strafverteidigern gesprochen haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind wir absolute Experten und können Sie daher vor der Polizei und Gericht professionell verteidigen. 

Auch wenn Ihnen von der Polizei  Untersuchungshaft oder einer Hausdurchsuchung gedroht wird, sollten Sie sich nicht verunsichern lasen. Selbst nach einer Aussage werden Sie bei Vorliegen von Haftgründen oder gerade deswegen in Untersuchungshaft genommen bzw. wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Brauche ich als Unschuldiger einen Rechtsanwalt für Strafrecht?

Auch wenn Sie unschuldig sind, ist es essenziell, bei Kontakt mit den Ermittlungsbehörden sofort mich und mein Team als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Wien als Ihre Verteidiger beizuziehen. Oft beginnt es mit einem harmlos wirkenden Anruf, in dem Sie „nur zu einem Gespräch eingeladen“ werden. Seien Sie vorsichtig!

Die ersten Aussagen, die in Ermittlungsverfahren protokolliert werden, haben oft eine entscheidende Bedeutung für den weiteren Verlauf. Diese Aussagen können darüber entscheiden, ob es zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommt. Gerichte messen diesen frühen Aussagen meist besonders hohe Glaubwürdigkeit bei. Um zu verhindern, dass Sie durch ein Missverständnis oder eine unbedachte Aussage Nachteile erleiden, kämpfen wir für Ihre Rechte.

Was kann ein Strafverteidiger für mich tun, wenn ich schuldig bin?

Auch wenn Ihnen die Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, gibt es viele Möglichkeiten, eine Strafe abzumildern. Im Strafrecht gibt es wesentlich mehr Milderungsgründe als Erschwerungsgründe, die gezielt genutzt werden können.

Ein Beispiel: Der Strafrahmen für Raub beträgt 1 bis 10 Jahre. Das Gericht kann Ihnen jedoch unter bestimmten Umständen die Mindeststrafe geben oder sogar eine bedingte Strafe mit Bewährung aussprechen. Das bedeutet, dass Sie – unter Einhaltung der Auflagen – nicht ins Gefängnis müssen.

Wir bereiten Sie optimal auf die Hauptverhandlung vor, analysieren die Akte gründlich und prüfen alle Milderungsgründe. Zusätzlich treten wir frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt, um Optionen wie eine Diversion zu sondieren. Unser Ziel ist immer, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Warum sollten Sie uns als Strafverteidiger wählen:

Unsere Kanzlei hat mehr als zehn Jahre Erfahrung im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Aussage bei der Polizei bis zur Hauptverhandlung vor Gericht. Besonders bei schweren Delikten, die vor Schöffen- oder Geschworenengerichten verhandelt werden, profitieren Sie von unserer Expertise.

Dank unserer guten Kontakte zu Ermittlungsbehörden und Gerichten können wir frühzeitig Akteneinsicht nehmen und die Beweise analysieren. Wir prüfen zuerst wie stichhaltig und glaubwürdig diese Beweise sind. Auf dieser Basis entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, sei es durch Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr oder durch gezielte Argumentation vor Gericht.

Wir vertreten Sie als Ihr Strafverteidiger und Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Wien in Strafangelegenheiten, vor allen Behörden, der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, in Haftsachen vor dem Haftrichter, im gesamten Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie im Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten und vor dem Obersten Gerichtshof.

Durch unsere jahrelange Erfahrung erreichen wir sehr häufig, dass das Verfahren nach Ihrer mit uns verfassten Aussage bei der Polizei eingestellt wird oder das Gerichtsverfahren mit einem Freispruch endet. Sofern wir dies nicht erreichen können, werden wir darauf hinarbeiten, dass das Gerichtsverfahren mit einer Diversion oder einem milden Urteil, wie einer Bewährungsstrafe endet.

Selbstverständlich behandeln wir Sie respektvoll und diskret. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der strengen Verschwiegenheitspflicht – Sie können offen mit uns sprechen, ohne Bedenken haben zu müssen. Kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Ich bin Opfer ein Straftat geworden, was tun?

Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, können Sie sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen. Wir setzen Ihre Rechte als Opfer durch und machen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie Schadenersatz geltend.

In vielen Fällen wird im Strafverfahren nur ein Teil des Schadens zugesprochen. Im Anschluss können weitere Ansprüche in einem separaten Zivilverfahren geltend gemacht werden. Mit unserer Unterstützung stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien und Verteidiger in Strafsachen.

Rechtsgrundlage Strafrecht:

Strafgesetzbuch

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