ARBEITSRECHT

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in 1010 Wien

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien berate ich Sie in folgenden Gebieten:

Sie wurden gekündigt und möchten diese Kündigung wegen Sozialwidrigkeit oder einem unlauteren Motiv anfechten?

Der Arbeitgeber hat Ihnen zu wenig Gehalt bezahlt oder weigert sich Ihnen die zustehenden Überstunden auszuzahlen?

Das Arbeitsrecht kann durch seine Fülle an Regelungen schnell unverständlich werden, beginnend mit den unterschiedlichen Dienstverträgen, dem Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten bis hin zu Lehr- und Ausbildungsverhältnissen, umfasst das Arbeitsrecht zahlreiche komplexe Angelegenheiten.

Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in Wien, kann ich sowohl auf kollektivvertraglicher Ebene, als auch auf individueller Ebene prüfen, welche Ansprüche Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben, welche Vorschriften einzuhalten sind und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung rechtswirksam ausgesprochen wurde oder angefochten werden kann.

Ich kann Ihre Kündigung anfechten wenn:

  • In der Firma mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind
  • Sie mindestens 6 Monate in der Firma gearbeitet haben.
  • Sie kein leitender Angestellter waren.
  • Die Kündigung weniger als 14 Tage her ist und wesentliche Interessen von Ihnen beeinträchtigt,
  • oder die Kündigung wegen eines verpönten Motivs ausgesprochen wurde.

Eine Kündigung ist generell dann sozialwidrig, wenn durch sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. Das Gericht überprüft dabei die gesamte soziale Situation des Arbeitnehmers, wie etwa Chancen des beruflichen Wiedereinstiegs am Arbeitsmarkt und die damit verbundenen Verdiensteinbußen, die familiäre Situation sowie sonstige Einkommen des Arbeitnehmers.

Warum Sie sich an mich wenden sollten:

Da ich sowohl Arbeitnehmer als auch große Firmen als Arbeitgeber seit Jahren ständig vertrete, kann ich beide Parteien aufgrund meiner Erfahrung bestmöglich betreuen und in einem Gerichtsprozess rechtlich vertreten.

Damit ich Ihnen bei einem Erstgespräch eine umfassende Ersteinschätzung geben kann, empfehle ich, dass Sie sich auf die folgenden Fragen vorbereiten und die entsprechenden Unterlagen mitnehmen:

  • Welche Vereinbarungen (schriftlich und tatsächlich gelebte), Dienstverträge und Dienstzettel existieren?
  • Existieren Arbeitszeitaufzeichnungen, Urlaubs- und Krankenstandkarten?
  • Welche Kommunikation hat schriftlich und mündlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer stattgefunden?

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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