Ihnen wird ein Betrug, schwerer Betrug oder gewerbsmäßiger Betrug Last gelegt?
Betrug zählt zu den häufigsten Vermögensdelikten im Wirtschaftsstrafrecht in Österreich. Das Strafrecht differenziert dabei zwischen einfachem Betrug, schwerem Betrug und gewerbsmäßigem Betrug. Die Unterscheidung erfolgt primär anhand der Strafandrohungen, die von einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren reichen können. Im Folgenden wird eine kompakte Übersicht über die gängigsten Betrugsdelikte im Strafrecht gegeben.
Wann liegt ein Betrug gemäß § 146 StGB vor?
Ein Betrug liegt vor, wenn jemand mit dem Vorsatz, sich oder Dritte unrechtmäßig zu bereichern, durch Täuschung über Tatsachen eine Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die ihr oder anderen einen Vermögensschaden zufügt. Die Strafandrohung beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
Voraussetzungen:
- Täuschung über Tatsachen
- Vorsatz zur Schädigung des Vermögens
- Bereicherungsabsicht
Das bedeutet, der Vorsatz muss darauf gerichtet sein, das Opfer zu täuschen, also es in die Irre zu führen, es am Vermögen zu Schädigen und sich selbst oder einen dritten zu bereichern. Alle drei Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Tatbegehung vorliegen. Lag zum Tatzeitpunkt kein Vorsatz beim Täter vor, ist der Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt.
Beispielsweise gilt ein Kreditnehmer, der den Kredit nicht zurückzahlen kann, aber bei Kreditaufnahme zahlungsfähig und -willig war, nicht als Betrüger. Wurden jedoch gefälschte Unterlagen eingereicht, um den Kredit zu erlangen, handelt es sich um schweren Betrug nach § 147 StGB.
Versuchter Betrug gemäß §§ 15, 146 StGB
Auch der Versuch einer Betrugshandlung ist strafbar. Ein Beispiel: Das Opfer erkennt den Betrug rechtzeitig, sodass kein Schaden entsteht. Hat der Täter jedoch bereits Handlungen zur Täuschung gesetzt, kann dies als versuchter Betrug bestraft werden. Der versuchte Betrug wird mit gleichen Strafhöhe wie der vollendete Betrug bestraft.
Schwerer Betrug gemäß § 147 StGB:
Ein schwerer Betrug als Deliktsqualifikation mit einer Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe liegt vor, wenn der Täter:
- gefälschte oder verfälschte Dokumente verwendet,
- falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbare Zahlungsmittel missbräuchlich einsetzt (Kreditkartenbetrug),
- Daten eines unbaren Zahlungsmittels ausspäht oder manipuliert,
- sich als Beamter ausgibt.
Auch Betrugsfälle mit einem Schaden über € 5.000,00 oder Täuschungen im Zusammenhang mit verbotenen Dopingmethoden fallen darunter. Schäden über € 300.000,00 führen zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
Wann eine Urkundenfälschung tatsächlich vorliegt finden Sie hier.
Gewerbsmäßiger Betrug, Schwerer gewerbsmäßiger Betrug gemäß § 148 StGB:
Ein Betrug wird als gewerbsmäßig eingestuft, wenn der Täter die Tat nach § 70 StGB wiederholt begeht, um ein fortlaufendes, nicht geringfügiges Einkommen zu erzielen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Betrag von monatlich mehr als € 400,00 notwendig, dass die Gewerbsmäßigkeit erfüllt ist. Die Strafandrohung für gewerbsmäßigen Betrug beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Wer einen schweren Betrug gewerbsmäßig begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Achtung, ein schwerer gewerbsmäßiger Betrug kann auch vorliegen, wenn staatliche Leistungen ohne Berechtigung in Anspruch genommen werden, da dort die Wertgrenze von € 400,00 regelmäßig überschritten wird (Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, usw.).
Häufige Formen des Betruges:
Die häufigsten Betrugsformen sind:
Versicherungsbetrug: Beim Versicherungsbetrug täuscht der Täter das Versicherungsunternehmen über einen Versicherungsfall, um die Versicherungsleistung zu erhalten. Häufig wird der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt und als “Unfall” ausgegeben, wie etwa bei fingierten Verkehrsunfällen.
Wer eine versicherte Sache nur zerstört, beschädigt oder beiseite schafft oder sich oder einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, um sich eine Versicherungsleistung zu verschaffen, begeht Versicherungsmissbrauch gemäß § 151 StGB. Die Strafandrohung hierfür beträgt 6 Monate. Dieses Delikt kommt dann zur Anwendung, wenn der Versicherungsbetrug nicht weiter versucht wurde.
Förderungsbetrug: Darunter werden Fälle von Betrug, in denen Personen gegenüber Behörden vorsätzlich falsche Angaben machen, um dadurch Leistungen, wie Förderungen usw zu erhalten, auf die sie keinen Anspruch haben. Auch der Abrechnungsbetrug mit dem Reparaturbonus fällt darunter.
Spendenbetrug: Der Täter bringt bei dieser Form des Betrugs das Opfer unter Vorspiegelung falscher Bedürftigkeit dazu, ihm Geld oder Sachgegenstände zu schenken.
Kreditbetrug: Darunter fallen die Fälschung oder das Verschweigen wesentlicher Angaben bei Kreditaufnahmen. Ein Kreditnehmer legt der Bank beispielsweise einen gefälschten Lohnzettel zur Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit vor, oder er legt einen echten Lohnzettel vor und verschweigt, dass er schon gekündigt wurde. Hat man nur den Gehaltszettel gefälscht und sonst noch keine weiteren Handlungen gesetzt, macht man sich wegen Urkundenfälschung strafbar. Mehr zu dem Delikt der Urkundenfälschung finden Sie hier.
Sozialbetrug: Darunter versteht man als Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung. Das sind Arbeitsverhältnisse, die gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verstoßen, da der Arbeitgeber seine Beschäftigten nicht versichert hat und keine Lohnsteuer abführt. Mehr zu dem Delikt Sozialbetrug, finden Sie hier.
Bestellbetrug:
Unter diesen Begriff werden Fälle zusammengefasst, in welchen Waren mit dem Vorsatz bestellt wurden, diese nicht zu bezahlen. Dafür werden Namen oder Anschrift gefälscht, so dass der Besteller nicht gefunden werden kann. Häufig wird auch Markenware bestellt und dann ein billiges Imitat zurückgesendet.
Eine weitere Variante ist, dass die Täter Waren im Internet verkaufen, die sie nach deren Bezahlung dann nicht liefern. Diese Täter operieren meistens aus dem Ausland, weshalb sie dann eine dritte Person mit einem österreichischen Bankkonto brauchen. Die dritte Person, wird dann unter Vorspielung falscher Tatsachen gebeten, die Gelder auf das ausländische Bankkonto weiterzuleiten. Die unwissende Dritte Person kann sich dann wegen Beitrag zum Betrug und Geldwäscherei strafbar machen. Mehr zu dieser Betrugsmasche finden Sie hier.
Was ist ein Notbetrug?
Ein Betrug aufgrund einer Notlage, der lediglich geringen Schaden verursacht, wird privilegiert behandelt. Hier droht gemäß § 150 StGB maximal nur ein Monat Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 60 Tagessätzen. Die Verfolgung erfolgt nur mit Ermächtigung des Opfers.
Kredit- Bankomatkartenbetrug:
Zahlt ein Täter an einer Kasse mit einer fremder Karte, aber korrekten Code täuscht er damit nur den Verkäufer. Da keine Person durch die Tat getäuscht wurde, liegt sondern ein Computer und liegt laut stRsp ein betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch nach § 148a StGB vor (zb Bezahlung im Internet oder an einer Bankomatkasse). Die unbefugte Geldabhebung mittels Bankomatkarte mit korrekten Code, hat der OGH dagegen als Diebstahl qualifiziert.
Was passiert, wenn ich wegen Betrugs in Österreich angezeigt wurde?
Betrug ist ein Vorsatzdelikt und muss der Vorsatz von der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden. Sollte daher die Polizei Sie als Beschuldigten zur Vernehmung laden, sollten Sie keine Aussage tätigen, ohne vorher mit mir als Ihrem Verteidiger in Strafsachen gesprochen haben. Besonders in Betrugsfällen ist der Sachverhalt zu Beginn oft unübersichtlich und zunächst unklar. Es können daher schnell unbedachte Aussagen getätigt werden oder Aussagen von der Polizei unrichtig protokolliert werden, welche Ihnen dann im späteren Verfahren als Beweis des Vorsatzes zur Last gelegt werden.
Gerade die erste Aussage ist sehr wichtig. Haben Sie zum Beispiel in der polizeilichen Aussage zugegeben, dass Sie den Kredit nicht mehr zurückbezahlen wollten oder wussten, dass Ihnen die Förderung nicht zusteht, wird es im Gerichtsverfahren sehr schwer, Ihre Unschuld zu beweisen. Eine weitere Rechtsfolge einer Verurteilung, ist auch der Entzug der Gewerbeberechtigung. Davon kann ein Gericht aber selbst bei einem Schuldspruch absehen. Zudem gibt es bei Betrugsdelikten immer noch die Möglichkeit einer Diversion, statt einer Verurteilung, wenn Sie die Tat begangen haben.
Verjährung von Betrugsdelikten:
Die Verjährung von Betrugsdelikten ist in § 57 StGB geregelt. Die Verjährungsfrist ist abhängig von der Strafdrohung des jeweiligen Deliktes. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten unterliegen anderen Verjährungsfristen. Die Verjährung der Strafbarkeit beträgt bei
- einfachem Betrug und Notbetrug 1 Jahr;
- schwerem Betrug 5 Jahre;
- schwerem Betrug mit über € 300.000,00 Schaden 10 Jahre.
Mehr zum Thema Verjährung von Straftaten und Tilgung im Strafregister finden Sie hier.
Stand: Oktober 2023
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Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.
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