Autotuning liegt auch in Österreich weiterhin im Trend. Gerade in Wien finden regelmäßig Tuning-Treffen, häufig unter Beobachtung der Polizei, statt. Bei solchen Veranstaltungen werden regelmäßig Strafen wegen unerlaubter Umbauten am Fahrzeug verhängt oder gleich die Kennzeichen abgenommen, wenn das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wann gilt ein Umbau am Fahrzeug als illegales Autotuning?
In Österreich darf ein Fahrzeug nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügt. Jede technische Änderung, ob Tieferlegung, Chiptuning, Sportauspuff, Spoiler, Sportluftfilter oder Felgen, die nicht im Typenschein stehen, kann diese Genehmigung zum Erlöschen bringen.
Nach § 33 Kraftfahrgesetz (KFG) müssen Änderungen am Fahrzeug in der Regel dem Landeshauptmann gemeldet und im Genehmigungsdokument eingetragen werden. Erfolgt keine Anzeige, erlischt die Betriebsgenehmigung. Das bedeutet: Das Fahrzeug darf nicht mehr verwendet werden und die Behörden können hohe Verwaltungsstrafen verhängen.
Beispiele für genehmigungspflichtige Änderungen am Auto
- Tieferlegung oder Fahrwerksänderung
- Leistungssteigerung durch Chiptuning oder Software-Update, um mehr über 5 %
- Sportluftfilter oder offene Ansaugsysteme
- Austausch der Abgasanlage (z. B. Sportauspuff)
- Anbringung von Spoilern, Folien auf Scheinwerfern oder Emblem-Clearing
- Felgen, die nicht im Typenschein angeführt sind
Nicht genehmigungspflichtig ist z. B. der Einbau einer Standheizung im Fahrzeug. Alle anderen Umbauten sollten daher grundsätzlich vorher geprüft und genehmigt werden.
Besonders zu beachten ist, dass gemäß § 4 Abs. 2 KFG durch den sachgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen weder Gefahren für Personen noch Beschädigungen der Straße noch übermäßiger Lärm, Rauch oder schädliche Luftverunreinigungen entstehen dürfen. Darauf ist beispielsweise beim Einbau einer Abgasanlage (Sportauspuff) oder eines Luftfilters besonders zu achten.
Strafen und Erlöschen der Betriebsgenehmigung bei illegalem Autotuning
Der Zulassungsbesitzer hat gemäß § 103 KFG dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. Vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, hat sich aber auch der Lenker gemäß § 102 KFG davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wer Autotuning ohne Genehmigung betreibt oder illegale Umbauten am Fahrzeug durchführt, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen nach § 134 KFG:
- Geldstrafe bis zu € 10.000,00 oder
- eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 6 Wochen
Die Strafe kann sowohl den Zulassungsbesitzer als auch den Lenker treffen. Bei wiederholten Verstößen kann zusätzlich eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Wann darf die Polizei Kennzeichen sofort abnehmen?
Die Polizei ist nach § 58 Abs. 1 KFG berechtigt, ein Fahrzeug sowie seine Teile an Ort und Stelle auf den technischen Zustand und die Verkehrstauglichkeit zu überprüfen. Ergibt sich bei dieser Überprüfung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges, ist sie nach § 57 Abs. 8 KFG berechtigt, ein Fahrzeug sofort stillzulegen und den Zulassungsschein sowie die Kennzeichentafeln abzunehmen. Gegen diese Maßnahme der Polizei kann eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
Seit der KFG-Novelle 2022 kann die Polizei gemäß § 58 Abs 2 KFG ebenfalls sofort handeln und das Kennzeichen abnehmen, wenn aufgrund nicht genehmigten Änderungen am Fahrzeug, oder wegen schadhafter Teile unzulässig starker Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden und Gefahr in Verzug besteht. Dies, ist etwa bei lauten Auspuffanlagen, Fehlzündungen oder Flammen aus dem Endschalldämpfer gegeben.
Auch bei riskanten Verhalten, wie starkem Beschleunigen, Abbremsen oder Schleudern, Kreisen lassen des Fahrzeugs um die eigene Achse oder Driften kann die Polizei gemäß § 102 Abs 3c KFG , Fahrzeugschlüssel oder der Kennzeichentafeln für 72 Stunden abnehmen. Zusätzlich droht für derartige Verstöße gemäß § 134 Abs 3 KFG eine Geldstrafe von mindestens € 300,00 und bis zu € 10.000,00. Im Fall der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis zu sechs Wochen.
Regress der Versicherung bei nicht genehmigten Änderungen am Fahrzeug
Kommt es mit einem getunten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern oder Regress, bis zu € 11.000 von Lenker oder Halter, nehmen. Auch Garantie- und Kaskoversicherung können erlöschen, wenn das Tuning nicht genehmigt war.
Ich habe eine Strafverfügung erhalten, was soll ich tun?
Wenn Sie eine Strafverfügung wegen Autotuning oder illegalen Fahrzeugumbauten erhalten haben, sollten Sie sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als Rechtsanwalt in Wien prüfe ich,
- ob die Strafe rechtmäßig verhängt wurde,
- ob mehrere Strafen wegen desselben Verstoßes unzulässigerweise verhängt wurden,
- ob überhaupt tatsächlich Beweise (z. B. Lärmmessung, Gutachten) vorliegen,
- oder ob Sie als Lenker überhaupt Kenntnis von den Umbauten hatten, nur dann ist eine Strafbarkeit gegeben.
Oft sind die Strafverfügungen fehlerhaft oder überhöht und kann dagegen eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben werden. Dadurch können wir sehr häufig eine Aufhebung oder Reduzierung der Strafe erreichen.
Was kann ein Rechtsanwalt für mich tun?
Ich unterstütze Sie dabei, gegen unrechtmäßige Strafen wegen Autotuning oder illegaler Umbauten am Fahrzeug vorzugehen. Wir prüfen den Bescheid, erheben Einspruch und vertreten Sie vor den Behörden und Gerichten. Gemäß § 19 VStG sind nämlich auch im Verwaltungsstrafverfahren die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie das Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen und die Strafe dementsprechend zu bemessen. Oft halten sich Behörden jedoch nicht daran. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel die Kosten unseres Einschreitens.
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Rechtsgrundlagen
Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.
Über den Autor
Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz ist als Rechtsanwalt in Österreich tätig und berät Privatpersonen sowie Unternehmen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten. In seinen Beiträgen auf dieser Website erläutert er aktuelle rechtliche Fragestellungen und bereitet juristische Themen verständlich und praxisnah auf.


