Schmerzensgeld

Wie viel Schmerzensgeld steht mir nach einer Verletzung zu?

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld in Österreich – Ihre Rechte nach einem Unfall oder Angriff

Wenn Sie in Österreich durch das Verschulden einer anderen Person verletzt wurden – etwa bei einem Verkehrsunfall, durch einen körperlichen Angriff oder eine medizinische Fehlbehandlung –, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch wann genau steht Ihnen Schmerzensgeld zu, und wie hoch kann es ausfallen?

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine Form des immateriellen Schadenersatzes, die bei einer Körperverletzung zugesprochen wird. Es soll nicht nur ein Ausgleich für körperliche und seelische Schmerzen sein, sondern auch den Verlust an Lebensfreude ausgleichen, den Sie durch die Verletzung erleiden mussten (OGH 2Ob166/07m).

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 1325 ABGB. Dort heißt es sinngemäß: Wer jemand anderen körperlich verletzt, muss neben den Heilungskosten und dem Verdienstentgang auch ein „angemessenes Schmerzensgeld“ bezahlen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt in Österreich von mehreren Faktoren ab:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Schmerzen
  • Dauer der medizinischen Behandlung
  • Vorhandensein von Folgeschäden (z. B. psychische Störungen, bleibende Beeinträchtigungen)

Die Gerichte in Österreich orientieren sich an sogenannten Tagessätzen, die sich wie folgt staffeln:

  • Leichte Schmerzen: € 110 – € 130 pro Tag. Diesen liegen vor, wenn „Der Kranke in der Lage ist, über den Schmerzzustand zu dominieren. Er kann sich zerstreuen und ablenken und allenfalls sogar einer entsprechenden Arbeit nachgehen“
  • Mittelstarke Schmerzen: € 210 – € 260 pro Tag. Diese liegen vor, wenn „die Schmerzen sich mit der Fähigkeit, sich von ihnen zu abstrahieren, die Waage halten; der Kranke ist schon zu gewissen Interessensverwirklichungen bereit und fähig.
  • Starke Schmerzen: € 310 – € 370 pro Tag. Diese liegen vor, wenn das „Schmerz- und Krankheitsgefühl den Verletzten so beherrscht, dass er trotz Behandlung nicht vom Schmerzempfinden ablenken kann, sich an nichts mehr erfreuen kann und deshalb tatsächlich ein schwerkranker Mensch ist.“

Die Bemessung erfolgt in 24-Stunden-Einheiten. Drei Tage mit jeweils acht Stunden mittelstarker Schmerzen entsprechen z. B. einem Tagessatz.

Wer bestimmt die Höhe des Schmerzensgeldes?

Im gerichtlichen Verfahren erstellt ein vom Gericht bestellter medizinischer Sachverständiger ein Gutachten über:

  • Art und Dauer der Verletzungen
  • Schmerzintensität
  • psychische Belastungen
  • notwendige Pflegezeiten
  • langfristige Folgen (z. B. Lähmungen, Narben, Traumata)

Dieses Gutachten ist entscheidend für die Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Gericht.

Beispiele aus der Praxis: Wie viel Schmerzensgeld wurde zugesprochen?

  • Zerrung der Halswirbelsäule: € 500 – € 3.500
  • Hundebiss am Handgelenk: € 6.600
  • Brüche (Nase, Brustwirbel, Schädelbasis): € 15.000 – € 32.000
  • Rippen-, Brustbein- und Schlüsselbeinbruch + Milzruptur: € 50.000
  • Großflächige Verbrennungen 3. Grades: € 120.000
  • Höchstes bekanntes Schmerzensgeld in Österreich: € 218.000 bei schwerem Autounfall

Gibt es auch Schmerzensgeld für Angehörige?

Ja, das sogenannte Trauerschmerzensgeld kann Hinterbliebenen nach dem Tod eines nahen Angehörigen zugesprochen werden. Die Höhe hängt ab von:

  • Verwandtschaftsgrad
  • emotionaler Bindung
  • gemeinsamer Haushaltsführung

Beispiel: Beim Unfalltod einer Ehefrau sprach das Landesgericht Wien dem Ehemann € 18.000 zu – in schweren Fällen wurden bis zu € 35.000 zugesprochen.

Wie und wann kann ich Schmerzensgeld geltend machen?

  • Frist: Innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (Verjährung).
  • Verfahren: Durch Klage vor einem Zivilgericht oder im Rahmen eines Strafverfahrens durch Privatbeteiligtenanschluss.
  • Achtung: In Strafverfahren wird häufig nur ein Teilbetrag zugesprochen. Der restliche Anspruch muss in einem separaten Zivilverfahren geltend gemacht werden.

Fazit: Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen

Wenn Sie durch einen Unfall, Angriff oder Behandlungsfehler verletzt wurden, haben Sie in Österreich Anspruch auf Schmerzensgeld – zusätzlich zu Heilungskosten, Pflegekosten und möglichem Verdienstentgang.

Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen sorgfältig und bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen auf. Diese sind für die Beweisführung entscheidend.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen vor Gericht. Ich vertrete Sie kompetent und mit Nachdruck – damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt für Schadenersatz- und Schmerzensgeldrecht in Wien

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Rechtsgrundlage für Schmerzensgeld:

§ 1325 ABGB

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