
Welche Strafen drohen bei Schlepperei?
Sie wurden wegen Schlepperei festgenommen oder stehen unter Verdacht? Als erfahrener Strafverteidiger in Wien und Österreich biete ich Ihnen rasche und professionelle Unterstützung in diesem sensiblen Bereich. Das Delikt Schlepperei wird in Österreich besonders streng verfolgt – und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Informieren Sie sich hier über die rechtlichen Grundlagen, mögliche Strafen und Ihre Rechte
Was ist Schlepperei?
Nach österreichischem Strafrecht begeht Schlepperei, wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch die Europäische Union bzw. ein Nachbarland Österreichs wissentlich fördert. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Einreise tatsächlich erfolgte, allein das Fördern ist bereits strafbar (OGH 11Os119/11a).
Als Fremde gelten grundsätzlich Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wobei vor allem Drittstaatsangehörige betroffen sind, da EU-Bürger sich frei bewegen dürfen. Eine rechtswidrige Einreise liegt etwa dann vor, wenn jemand ohne Visum oder unter Umgehung von Grenzkontrollen nach Österreich kommt.
Schlepperei als Verwaltungsübertreung
Nicht jede Handlung im Zusammenhang mit Schlepperei ist automatisch eine Straftat. In vielen Fällen handelt es sich nur um eine Verwaltungsübertretung gemäß § 120 Abs 3 FPG. Wer einem Fremden wissentlich hilft, illegal einzureisen oder durchzureisen, kann mit Geldstrafen von € 1.000 bis € 5.000 oder Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu drei Wochen belegt werden.
Gerichtlich strafbare Schlepperei (114 FPG)
Ernst wird es, wenn eine unrechtmäßige Bereicherung durch ein Entgelt im Spiel ist. Dann handelt es sich um die gerichtlich strafbare Schlepperei, mit wesentlich härteren Strafen.
Entgelt kann jede Form von Bezahlung oder Gegenleistung sein – also Geld, Dienstleistungen, Sachwerte oder sogar sexuelle Handlungen. Auch wer das Entgelt für eine andere Person erhält, kann sich strafbar machen.
Wichtig: Schon der geringste Vorteil kann strafbar sein – eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Es muss sich jedoch um eine unrechtmäßige Bereichung handeln. Ein konzessionierter Taxifahrer, der für eine Fahrt den ortsüblichen Preis verlangt und sich dadurch nicht unrechtmäßig bereichert, erfüllt das Delikt der Schlepperei gemäß § 114 FPG nicht.
Mögliche Strafen bei Schlepperei
Die Strafen für Schlepperei sind gemäß § 114 FPG abhängig vom Ausmaß und den Umständen der Tat:
- Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe, bei einer erstmaliger Verurteilung.
- Bis zu 3 Jahre, wenn Sie in den letzten fünf Jahren bereits verurteilt wurden – auch im Ausland.
- 6 Monate bis 5 Jahre, wenn:
- die Tat gewerbsmäßig erfolgte,
- mindestens drei Fremde gleichzeitig betroffen sind,
- oder der Fremde durch die Tat qualvoll behandelt wurde (z. B. in überfüllten Fahrzeugen ohne Wasser/Nahrung).
- 1 bis 10 Jahre, wenn:
- die Tat als Teil einer kriminellen Vereinigung begangen wurde,
- oder das Leben des Fremden konkret gefährdet wurde.
Konkrete Beispiele für Schlepperei
Jedes Fördern der rechtswidrigen Einreise oder Durchreise, somit jede Leistung, die dem Geschleppten den rechtswidrigen Grenzübertritt nach Österreich oder durch Österreich ermöglicht oder erleichtert, erfüllt bereits das Delikt der Schlepperei (OGH 13Os27/21a). Einfache Handlungen können daher strafbar sein, wie etwa:
- Transport von Fremden in Fahrzeugen
- Reparatur eines Schlepperfahrzeugs
- Bereitstellung falscher Dokumente
- Verpflegung oder Unterkunft für illegal reisende Personen
Auch wer nicht aktiv an der Grenze tätig ist, kann unter das Delikt fallen. Entscheidend ist, ob die Handlung die Einreise fördert und vorsätzlich erfolgt – selbst in Form eines Eventualvorsatzes (wenn man es für möglich hält und in Kauf nimmt).
Was tun bei Festnahme wegen Schlepperei?
Wenn Sie wegen Schlepperei festgenommen wurden, gilt:
- Keine Aussage machen!
- Sofort rechtlichen Beistand sichern!
- Ich bin Ihr Strafverteidiger in Wien – schnell & diskret.
In der Praxis wird fast immer Untersuchungshaft verhängt. Da Schlepperei ein Vorsatzdelikt ist, kann eine unbedachte Aussage später schwerwiegende Folgen haben.
Kontaktieren Sie mich jetzt
Wurden Sie wegen Schlepperei festgenommen oder stehen unter Verdacht? Dann warten Sie nicht – jede Minute zählt. Ich prüfe Ihren Fall umgehend, berate Sie zur besten Verteidigungsstrategie und vertrete Sie mit Nachdruck vor den Behörden und Gerichten. Falls Ihre Deutschkenntnisse mangelhaft sind, sprechen wir in unserer Kanzlei auch die Sprachen Englisch, Arabisch und Türkisch. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch
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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.
Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.
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