Grenzemenge Suchtmittel

Was bedeutet die Grenzmenge im Suchmittelrecht ?

Grenzmenge Suchmittel Strafen

Ihnen wird Suchtgifthandel vorgeworfen?

Die sogenannte Grenzmenge spielt im österreichischen Suchtmittelrecht eine entscheidende Rolle. Denn: Wird eine bestimmte Grenzmenge überschritten, drohen deutlich höhere Strafen – bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Strafrecht und vertrete regelmäßig Mandanten, die wegen Suchtgifthandel angeklagt sind. Hier erfahren Sie, was die Grenzmenge bedeutet und warum Sie in einem Strafverfahren unbedingt anwaltlichen Beistand brauchen.

Was bedeutet Grenzmenge im Suchmittelrecht:

Die Grenzmenge ist eine gesetzlich festgelegte Mindestmenge eines Suchtgiftes, ab der Gerichte automatisch von Suchtgifthandel ausgehen. Dies auch dann, wenn es keine konkreten Hinweise auf einen Verkauf gibt.

Sie ist im § 28b SMG (Suchtmittelgesetz) definiert und wird in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung für jedes Suchtmittel einzeln festgelegt. Maßgeblich ist nicht die Bruttomenge, sondern der Reinheitsgehalt der gefundenen Substanz – also die Menge des Wirkstoffs in Reinform.

Warum ist die Grenzmenge so wichtig?

Wird die Grenzmenge überschritten, geht das Gericht davon aus, dass nicht bloß Eigenkonsum, sondern Handel mit Suchtmitteln vorliegt. Dadurch kommen nicht mehr die milderen Strafbestimmungen des § 27 SMG, sondern die schärferen Vorschriften des § 28 oder § 28a SMG zur Anwendung. Das kann den Unterschied zwischen einer Geldstrafe und bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe oder sogar Lebenslang bedeuten.

Beispiele für Grenzmengen gängiger Suchtmittel bei Straßenqualität:

Nachstehend daher eine Tabelle, wann bei üblicher Straßenqualität die Grenzmenge gängiger Suchtgifte überschritten wird. Das Überschreiten der Grenzmenge wird anhand einer chemischen Analyse, welche den Reinheitsgrad des Suchtmittels bestimmt, berechnet. Bereits geringe Abweichungen im Reinheitsgrad können daher erhebliche Auswirkungen auf die Strafhöhe haben.

 

Bezeichnung Grenzmenge in Gramm Üblicher Reinheitsgehalt Grenzmenge bei Straßenqualität 15- fache Grenzmenge 25 -fache Grenzmenge
Marihuana (THCA) 40 10% – 20% 400g – 200g 6.000g – 3.000g 10.000g – 5.000g
Marihuana Delta 9- THC 20 1%
Heroin 3 10% – 25% 12g – 30g 180g – 450g 300g – 750g
Speed 10 10% – 20 % 50g – 100g 750g – 1.500g 1.250g – 2.500g
LSD 0,01 0,0001g pro Einheit ca 100 Einheiten ca.1.500 Einheiten ca 2.500 Einheiten
Ectasy 30 0,05 pro Einheit 600 Stück ca. 9.000 Einheiten ca 15.000 Einheiten
Kokain 15 50% 30g 450g 750g

Der Unterschied zwischen THCA und Delta 9-THC ist, dass die lebende Pflanze kein THC enthält, sondern THCA. Erst bei der Aushärtung und Trocknung von Cannabis wandelt sich THCA langsam in THC um.

Welche Strafen drohen bei Überschreiten der Grenzmenge?

Die Strafdrohungen im Suchtmittelgesetz (SMG) sind gestaffelt – je nach Menge und Umständen:

  • § 27 SMG (unter der Grenzmenge):
    Besitz für den Eigengebrauch – bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe.
  • § 28 SMG (Vorbereitungshandlungen):
    z. B. Anbau oder Lagerung über der Grenzmenge – bis zu 3 Jahre.
  • § 28a Abs. 1 SMG (Suchtgifthandel):
    Überlassen oder Weitergabe über der Grenzmenge – bis zu 5 Jahre.
  • § 28a Abs. 2 Z 3 SMG (15-fache Überschreitung der Grenzmenge):
    1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • § 28a Abs. 4 Z 3 SMG (25-fache überschreitung der Grenzmenge):
    1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
  • § 28a Abs. 5 SMG (kriminelle Vereinigung oder Führungsrolle):
    10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.

Zusätzliche Verschärfungen drohen bei:

  • Gewerbsmäßigkeit, also um fortlaufendes Einkommen zu erzielen (§ 70 StGB)
  • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB)

Ausführlichere Informationen zu den genauen Strafen bei Suchtgifthandel finden Sie hier.

Ein Beispiel aus der Praxis

Wer zu Hause eine Cannabis-Plantage mit 400 Pflanzen betreibt und bei der Ernte 800 g Blüten gewinnt, hat bei einem Reinheitsgehalt von 20 % bereits 160 g THCA – das entspricht viermal der Grenzmenge von 40 Gramm. Wird ein Teil davon verkauft, liegt Suchtgifthandel nach § 28a SMG vor. Bei 3 kg Marihuana (entspricht über 600g Reinsubstanz) liegt daher eine 15-fache Überschreitung (§ 28a Abs 2 Zif. 3 SMG) vor. Der Strafrahmen hierfür beträgt 1 bis 10 Jahre Haft. Bei 2 Kilo Kokain (entspricht 1.000g Reinsubstanz), liegt eine 25- fache Überschreitung (§ 28a Abs 4 Zif 3 SMG) vor. Der Strafrahmen hierfür beträgt 1 bis 15 Jahre Haft

Was tun, wenn bei Ihnen Drogen gefunden wurden?

Reden Sie nicht mit der Polizei – reden Sie mit mir.

Viele Mandanten begehen den Fehler, vorschnell Aussagen zu machen, die später gegen sie verwendet werden. Dabei haben Sie das Recht zu schweigen – und sollten davon unbedingt Gebrauch machen, bis ich als Ihr Strafverteidiger im Suchtmittelrecht Akteneinsicht genommen habe.

Fehler bei der Berechnung der Grenzmenge oder beim Nachweis des Vorsatzes können im Prozess entscheidend sein. Bereits ein Fehler von 0,1 Gramm Reinsubstanz kann mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Zudem erlebe ich auch häufig, dass Beschuldigte unter Druck viel mehr zugeben, als die Ermittlungsbehörden Ihnen überhaupt nachweisen können.

Deswegen verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit mir als Ihrem Strafverteidiger und Experten im Suchtmittelrecht gesprochen haben.

Artikel teilen:

Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meiner Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren. Weitere Hinweise zu strafrechtlichen Delikten finden Sie hier.

Stand: Juli 2022

Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.

Rechtsgrundlagen für Suchtmittelrecht:

Suchtmittelgesetz Suchtgift-Grenzmengenverordnung

CategoryAllgemein

© Rechtsanwalt 1010 Wien, Mag Sascha Flatz | Datenschutz | Allgemeine Auftragsbedingungen | Impressum

Rechtsanwalt Mag Sascha Flatz 338 Bewertungen auf ProvenExpert.com