Geldwäscherei

Welche Strafe droht bei Geldwäscherei §165 StGB?

Viele Menschen glauben, Geldwäsche betreffe nur Banken und organisierte Kriminalität. Doch auch unbescholtene Bürger können unwissentlich in solche Straftaten verwickelt werden. So registrierte die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes in Österreich 2021 fast 6.000 Fälle – ein Anstieg von 20 % gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland wurden 2023 sogar über 32.500 Fälle von Geldwäsche registriert, ein Plus von 44 %.
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Was ist Geldwäsche? 

Geldwäscherei bezeichnet den Vorgang illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten, sogenanntes Schwarzgeld, in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen.

Das bedeutet in der Praxis, Kriminelle horten heimlich Geld aus Straftaten, können es allerdings nicht verwenden, da Banken nach den Geldwäschegesetzen verpflichtet sind, verdächtige Transaktionen sofort an die Behörden zu melden. Daher versuchen diese Personen dieses Geld über Umwege in den Finanzkreislauf zu schleusen und das Geld als Gewinn aus legalen Geschäften zu tarnen.

Wie geraten Einzelperson in Gefahr wegen Geldwäscherei angeklagt zu werden?

Die Täter schädigen ihre Opfer durch Cyberkriminalität oder Betrugsdelikten um hohe Geldbeträge. Dies geschieht häufig aus dem Ausland. Beispielsweise wird ein Opfer dazu verleitet, den Kaufpreis für ein bestelltes Produkt zu bezahlen, welches dann nicht geliefert wird oder es werden falsche Rechnungen verschickt, die dann versehentlich vom Opfer bezahlt werden.

Haben die Täter das Geld von ihren Betrugsopfern erhalten, wenden sie sich an unwissende Personen, die ihr Geld weiterleiten sollen. Dies erfolgt sehr häufig durch folgende Methoden:

  • Konto- oder Bankomatkarten-Weitergabe: Die Täter versuchen von der unwissenden Person die Bankomatkarten oder Zugangsdaten zum Bankkonto zu erlangen. Haben sie dann Zugriff auf das Konto der unwissenden Person, leiten sie das Geld des Betrugsopfers auf das Konto der unwissenden Person, um es dann von dort ins Ausland weiterzuleiten.
  • Schein-Jobs und Fake-Verträge: Unwissende Personen werden als vermeintliche Geschäftsführer oder „Testkunden“ angeworben, um Gelder weiterzuleiten oder mit Kryptowährungen zu handeln.
  • Social Engineering: Täter geben sich über Dating-Portale oder Messenger als Freunde, Verwandte oder Partner aus und bitten irgendwann um die Weiterleitung von Geld, als harmlosen  Gefallen.
  • Straßenmaschen: Betrüger geben sich als Touristen aus, die Bargeld benötigen, weil sie ihre Bankomatkarte verloren hätten und daher kein Bargeld beheben könnten. Sie überreden dann Passanten, Überweisungen für sie zu tätigen um das Geld dann in Bar für sie zu beheben. Das Geld stammt natürlich aus betrügerischen Handlungen.

Das Ziel ist immer das Gleiche: das österreichische Bankkonto der ahnungslosen Person. Die Täter wollen betrügerisch erlagtes Geld auf ein Bankkonto einer unwissenden Person überweisen, um es dann ins Ausland weiterzuleiten. Dadurch wirkt die Transaktion unauffälliger, als wenn das Geld direkt ins Ausland überwiesen wird.

Oft locken Täter mit einer „Provision“ von 10–20 % des Betrages. Doch spätestens nach einigen Wochen steht die Polizei vor der Tür – und die unwissende Person sieht sich mit einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei oder Beitrag zum Betrug konfrontiert.

Geldwäscherei: Gesetzliche Grundlage und Strafen

Die Geldwäscherei ist in § 165 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer:

  • Vermögenswerte aus kriminellen Handlungen verheimlicht, verschleiert, umwandelt oder überträgt,
  • oder wer Vermögenswerte erwirbt, besitzt oder verwendet, obwohl er weiß, dass sie aus einer Straftat stammen.

Die Strafen sind empfindlich:

  • Grundtatbestand: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
  • Schwerer Fall (z. B. ab 50.000 € oder in kriminellen Vereinigungen): 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Zusätzlich kann das Gericht anordnen, dass der Täter den gesamten Schaden der Betrugsopfer ersetzt – was für die betroffene Person oft den finanziellen Ruin bedeutet.

Sofern durch die Tat auch noch der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, erfolgt eine weitere Strafanzeige wegen Beitrag zum Betrug gemäß §§ 15, 146 StGB. Die Strafandrohung für Betrugsdelikte finden Sie hier

Wie kann ich mich vor Geldwäscherei schützen?

Damit Sie nicht selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Leiten Sie niemals Geld für Dritte weiter, auch nicht für Freunde oder Bekannte aus dem Internet.
  • Seien Sie skeptisch bei unbekannten Gutschriften oder seltsamen Verwendungszwecken.
  • Vorsicht bei Nebenjob-Angeboten, die nur aus Geldtransfers bestehen.
  • Überweisen Sie kein Geld ins Ausland, wenn Sie den Absender nicht zweifelsfrei kennen.

Neben der hohen gerichtlichen Strafe droht auch der finanzielle Ruin. Ein Gericht kann Sie dazu verurteilen, den Betrugsopfern den gesamten Schaden, den diese erlitten haben, zu ersetzen. Die Betrüger, sind natürlich unauffindbar und  meistens sehr schnell mit dem Geld im Ausland.

Was tun, wenn ich wegen Geldwäscherei angezeigt wurde?

Geldwäscherei ist ein Vorsatzdelikt – die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Sie wussten oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass das Geld aus einer Straftat stammt.

Wenn Sie eine Vorladung oder Anzeige erhalten, gilt:

  • Keine Aussage ohne Rechtsanwalt. Schon ein falsches Wort in einer polizeilichen Vernehmung kann als Beweis für Vorsatz gewertet werden.
  • Sofort rechtliche Hilfe suchen. Als erfahrener Strafverteidiger in Wien übernehme ich Ihre Verteidigung und schütze Ihre Rechte.

Fazit: Geldwäscherei betrifft mehr Menschen, als man glaubt

Geldwäscherei ist kein „Bankenproblem“, sondern kann jeden betreffen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – und die Konsequenzen können gravierend sein: hohe Freiheitsstrafen, finanzielle Schäden und ein Eintrag im Strafregister.

Unsere Kanzlei in Wien verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Geldwäscherei-Vorwürfe. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie rasch handeln und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

FAQ

  • 1. Was versteht man unter Geldwäscherei in Österreich?

    Geldwäscherei bedeutet, dass illegal erwirtschaftetes Geld oder Vermögenswerte – etwa aus Betrug, Cyberkriminalität oder Drogenhandel – so in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden, dass deren kriminelle Herkunft verschleiert wird. Täter nutzen dazu häufig ahnungslose Privatpersonen, die unwissentlich Konten, Bankomatkarten oder „Jobs“ zur Verfügung stellen und sich dadurch selbst wegen Geldwäscherei strafbar machen können.

  • 2. Welche Strafe droht bei Geldwäscherei nach österreichischem Strafrecht?

    Geldwäscherei ist in § 165 StGB geregelt. Die Strafen reichen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn der Wert der Vermögensbestandteile über € 50.000 liegt oder wenn die Tat von einer kriminellen Vereinigung begangen wird, drohen sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtlich verpflichtet werden, den gesamten Schaden der Opfer zu ersetzen.

  • 3. Wie kann ich mich vor Geldwäscherei schützen?

    Seien Sie misstrauisch, wenn Sie aufgefordert werden, Gelder Dritter entgegenzunehmen oder weiterzuleiten – auch wenn es wie ein harmloser Gefallen wirkt. Typische Alarmsignale sind unbekannte Gutschriften, ungewöhnliche Verwendungszwecke oder vermeintlich lukrative Nebenjobs, die nur darin bestehen, Geld weiterzuleiten. Wenn Sie eine Vorladung oder Anzeige wegen Geldwäscherei erhalten, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien kontaktieren und keine unbedachten Aussagen bei der Polizei machen.

Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.

Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.

Rechtsgrundlagen: für Vermögensdelikte:

§§ 165,  146-148 StGB

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