Wann werden Vorstrafen in Österreich im Strafregister gelöscht?

Wann werden Vorstrafen in Österreich aus dem Strafregister gelöscht?
Wer in Österreich von einem Strafgericht verurteilt wird, landet mit dieser Verurteilung im Strafregister. Ein Eintrag im Strafregister kann schwerwiegende Folgen haben – etwa bei Bewerbungen, weil viele Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen, oder wenn man eine Gewerbeberechtigung, Waffenbesitzkarte oder bestimmte öffentliche Funktionen anstrebt.
Wichtig: Nicht jede Verurteilung scheint automatisch im Strafregisterauszug auf. Es gibt nämlich Straftaten, die der beschränkten Auskunft unterliegen und daher nicht aufscheinen.
Unterschied zwischen Strafregister und Strafregisterauszug
- Strafregister: enthält gemäß § 2 Strafregistergesetz alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte.
- Strafregisterauszug: zeigt nur jene Straftaten, die nicht der beschränkten Auskunft nach § 6 Tilgungsgesetz unterliegen.
Nicht im Strafregisterauszug erscheinen zum Beispiel:
- Verurteilungen mit höchstens drei Monaten Freiheitsstrafe
- Geldstrafen, wenn die Ersatzfreiheitsstrafe höchstens drei Monate beträgt
- Straftaten, die vor dem 21. Lebensjahr begangen wurden, sofern die Freiheitsstrafe nicht über sechs Monate hinausgeht
Das bedeutet: Auch wenn eine Person vorbestraft ist, kann ihr Strafregisterauszug leer, also wieder sauber ist.
Tilgung: Wann wird eine Vorstrafe im Strafregister gelöscht?
Unter Tilgung versteht man, dass eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung eines Strafgerichtes im Strafregisterauszug nicht mehr aufscheint. Danach gilt die betroffene Person wieder als gerichtlich unbescholten.
Die Tilgungsfrist beginnt gemäß § 2 Tilgungsgesetz, sobald alle verhängten Strafen oder Maßnahmen vollzogen sind oder als vollzogen gelten. Also wenn jemand aus der Haft entlassen wurde. Bei bedingt nachgesehenen Strafen beginnt die Frist mit der Rechtskraft des Urteils und läuft weiter, wenn die Probezeit erfolgreich bestanden wurde.
Tilgungsfristen gemäß § 3 Tilgungsgesetz:
- 3 Jahre: bei Jugendstraftaten ohne Strafe oder mit Strafvorbehalt
- 5 Jahre: bei Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Jugendstraftaten
- 10 Jahre: bei Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren
- 15 Jahre: bei Freiheitsstrafe über 3 Jahre oder Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Besondere Regeln im Strafregister
- Mehrere Verurteilungen: Werden neue Straftaten begangen, bevor frühere getilgt sind, verlängern sich die Fristen – alle Verurteilungen werden erst gemeinsam getilgt (§ 4 Tilgungsgesetz).
- Sexualstraftaten: Tilgungsfrist verlängert sich um die Hälfte oder verdoppelt sich bei schweren Delikten (z. B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch).
- Untilgbare Verurteilungen: Lebenslange Freiheitsstrafen oder Sexualstraftaten mit Freiheitsstrafen über 5 Jahre bleiben dauerhaft im Strafregister.
Vorzeitige Tilgung
Eine vorzeitige Tilgung kann nur durch ein Gnadengesuch an das Bundesministerium für Justiz erreicht werden und entscheidet darüber der Bundespräsident. Dieses Gesuch sollte die Begründung der Gnadenwürdigkeit beinhalten. Ein solcher Grund ist beispielsweise die Aussicht auf eine feste Arbeitsstelle und ein ordentlicher Lebenswandel nach der Verurteilung.
Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Tilgung besteht nicht. Wir können gerne ein Gnadengesuch für Sie konzipieren und sind die Chancen, dass einem derartigen Gesuch dann stattgegeben wird, wesentlich höher.
Fazit: Strafregister & zweite Chance
Die langen Tilgungsfristen im Strafregister können Betroffenen das Leben sehr erschweren. Ein erfahrener Strafverteidiger in Wien kennt die Details des Tilgungsgesetzes und kann bereits im Strafverfahren darauf hinwirken, dass der Angeklagte eine Strafe erhält, die möglichst schnell getilgt wird oder gar nicht im Strafregisterauszug aufscheint.
Seit 2012 werden außerdem alle Vorstrafen im ECRIS (European Criminal Records Information System) gespeichert. Das bedeutet: Auch Gerichte in anderen EU-Ländern können österreichische Vorstrafen einsehen.
FAQ
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1. Welche Straftaten erscheinen nicht im Strafregisterauszug?
Nicht alle Verurteilungen werden im Strafregisterauszug sichtbar. Straftaten mit geringen Strafen, wie Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen mit kurzer Ersatzfreiheitsstrafe, sowie Jugendstraftaten mit milden Strafen, scheinen nicht auf.
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2. Wie lange bleibt eine Vorstrafe im Strafregister?
Die Tilgungsfristen liegen – je nach Schwere der Strafe – zwischen 3 und 15 Jahren. Jugendstrafen können bereits nach 3 oder 5 Jahren gelöscht werden, Freiheitsstrafen von über 3 Jahren erst nach 15 Jahren. Manche Delikte, etwa schwere Sexualstraftaten oder lebenslange Freiheitsstrafen, bleiben jedoch dauerhaft eingetragen.
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3. Kann man eine Vorstrafe früher aus dem Strafregister löschen lassen?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Tilgung durch ein Gnadengesuch möglich. Dabei entscheidet der Bundespräsident. Ein Rechtsanwalt kann das Gesuch fachgerecht begründen und die Erfolgschancen erhöhen.
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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meiner Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.
Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen in 1010 Wien.
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- Tel: +43 1 402 6467
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