Wirtschaftsstrafrecht Wien

Wirtschaftsstrafrecht in Österreich – Straftaten im Wirtschaftsleben und Verteidigung durch Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz Wien

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Wien

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe können Unternehmen, Geschäftsführer, Entscheidungsträger und Privatpersonen massiv belasten. Es geht nicht nur um strafrechtliche Risiken, sondern häufig auch um Reputation, berufliche Zukunft, wirtschaftliche Existenz und persönliche Freiheit.
Mag. Sascha Flatz ist Rechtsanwalt in Wien und vertritt Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht – von der ersten Beratung über das Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung vor Gericht. Die Kanzlei unterstützt Sie bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption, Bilanzdelikten, Abgabenbetrug, Sozialbetrug, Fördermissbrauch und weiteren wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.

Kurz zusammengefasst

Diese Seite richtet sich an Personen, die einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Wien suchen. Wirtschaftsstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln, Unternehmen, Vermögen, Abgaben, Geschäftsführertätigkeit oder beruflicher Verantwortung.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist frühes Handeln entscheidend. Ermittlungsverfahren sind oft umfangreich, aktenintensiv und langwierig. Eine rechtzeitige Verteidigungsstrategie kann helfen, Risiken zu begrenzen, Reputationsschäden zu vermeiden und die eigene Position frühzeitig richtig darzustellen.

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Tatbestände, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Verhalten stehen. Betroffen sein können Unternehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbstständige, Investoren, Berater, Vereine, Gesellschaften und auch Privatpersonen.

Typische Verfahren betreffen den Verdacht, dass im Rahmen geschäftlicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit Vermögensinteressen verletzt, Abgaben verkürzt, Buchhaltungs- oder Informationspflichten missachtet, Fördermittel falsch verwendet oder Geldflüsse strafrechtlich relevant geworden sind.

Wirtschaftsstrafverfahren sind meist komplexer als klassische Strafverfahren. Häufig geht es um umfangreiche Unterlagen, E-Mails, Buchhaltung, Verträge, Zahlungsflüsse, interne Entscheidungsprozesse, Gutachten und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Warum Sie im Wirtschaftsstrafrecht früh einen Rechtsanwalt brauchen

Ein wirtschaftsstrafrechtlicher Verdacht kann bereits vor einer Anklage erhebliche Folgen haben. Schon Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Medienberichte oder behördliche Anfragen können den Ruf eines Unternehmens oder einer Person massiv belasten.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht hilft dabei, den Überblick zu behalten, Akteneinsicht zu beantragen, Beweise zu prüfen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Besonders wichtig ist die frühe Beratung bei:

  • Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungen durch die WKStA
  • Hausdurchsuchung im Unternehmen oder Privatbereich
  • Sicherstellung von Unterlagen, Handys, Computern oder Servern
  • Kontosperren oder Vermögenssicherungen
  • Verdacht gegen Geschäftsführer oder leitende Angestellte
  • internen Konflikten zwischen Gesellschaftern
  • Verdacht auf Untreue, Betrug, Geldwäsche oder Korruption
  • drohender medialer Berichterstattung

Verteidigung bei typischen Wirtschaftsdelikten

Betrug und schwerer Betrug

Betrugsvorwürfe entstehen häufig bei wirtschaftlichen Transaktionen, Investitionen, Vertragsverhältnissen, Förderungen, Finanzierungen oder Geschäftsbeziehungen. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Täuschung, ein Vermögensschaden und entsprechender Vorsatz nachweisbar sind.

Untreue

Untreue betrifft häufig Geschäftsführer, Vorstände, Bevollmächtigte, Vereinsorgane oder Personen mit Vermögensbetreuungspflichten. In der Verteidigung ist genau zu prüfen, welche Befugnisse bestanden, wie Entscheidungen zustande kamen und ob ein Schaden tatsächlich eingetreten ist.

Lesen Sie mehr dazu im Beitrag „Untreue und Veruntreuung im österreichischen Strafrecht

Geldwäsche

Geldwäschevorwürfe können nicht nur organisierte Kriminalität betreffen. Auch Unternehmer, Berater oder Privatpersonen können in den Fokus geraten, wenn Geldflüsse als verdächtig bewertet werden. Wichtig ist eine genaue Analyse von Herkunft, Kenntnisstand, Transaktionen und wirtschaftlichem Hintergrund.

Lesen Sie mehr dazu im Beitrag „Welche Strafe droht bei Geldwäscherei?

Korruption und Bestechung

Korruptionsverfahren sind besonders sensibel, weil sie häufig mit Reputationsrisiken verbunden sind. Es geht um Zuwendungen, Vorteile, Entscheidungsprozesse, Amtsträger, private Unternehmen oder öffentliche Aufträge.

Bilanzdelikte und Rechnungslegungsdelikte

Bei Bilanzdelikten stehen häufig Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Bewertungsvorgänge, Informationspflichten oder interne Verantwortlichkeiten im Mittelpunkt. Die Verteidigung erfordert eine genaue Aufarbeitung der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge.

Abgabenbetrug und Finanzstrafrecht

Vorwürfe im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben, Umsatzsteuer, Lohnabgaben oder Scheinrechnungen können erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Eine abgestimmte Verteidigung ist besonders wichtig, wenn parallel steuerliche Verfahren laufen.

Sozialbetrug und Scheinanmeldungen

Sozialbetrug kann Unternehmen und Verantwortliche betreffen, wenn Beschäftigungsverhältnisse, Abgaben, Meldungen oder Lohnzahlungen strafrechtlich geprüft werden. Hier ist eine genaue Analyse der betrieblichen Abläufe entscheidend.

Lesen Sie mehr dazu im Beitrag „Welche Strafe droht für Sozialbetrug?

Fördermissbrauch

Bei Förderungen, Zuschüssen oder Unterstützungsleistungen kann der Vorwurf entstehen, Mittel falsch beantragt, verwendet oder abgerechnet zu haben. Entscheidend ist, ob Angaben bewusst falsch gemacht wurden und ob ein strafrechtlich relevanter Schaden entstanden ist.

Kontakt – Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht Wien

Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Wirtschaftsstrafrecht? Gegen Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsführung wird ermittelt? Es gab eine Hausdurchsuchung, Vorladung oder Sicherstellung?

Kontaktieren Sie Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Wien.

Adresse: Rathausstraße 5/3, 1010 Wien
Telefon: +43 1 402 64 67
E-Mail: office@rechtsanwalt-flatz.at

Je früher Sie handeln, desto größer ist der Spielraum für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.

Wirtschaftsstrafrecht für Geschäftsführer und Unternehmer

Geschäftsführer und Unternehmer stehen im Wirtschaftsstrafrecht besonders im Fokus. Sie tragen Verantwortung für Entscheidungen, Zahlungsflüsse, Mitarbeiter, Buchhaltung, Compliance und interne Organisation.

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann weitreichende Folgen haben:

  • Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung
  • Reputationsschäden
  • Verlust von Geschäftspartnern
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  • Schadenersatzforderungen
  • Kontensperren oder Sicherstellungen
  • Verlust der Gewerbeberechtigung
  • Probleme mit Geschäftsführer-Eignung
  • persönliche Haftungsrisiken
  • berufliche und wirtschaftliche Nachteile

Mag. Sascha Flatz unterstützt Geschäftsführer, Unternehmer und Entscheidungsträger bei der rechtlichen Einschätzung, strategischen Verteidigung und Kommunikation mit Behörden.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag „Strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern in Österreich

Hausdurchsuchung im Unternehmen

Eine Hausdurchsuchung im Unternehmen ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation. Häufig erscheinen Ermittlungsbehörden unangekündigt, sichern Unterlagen, Datenträger, Mobiltelefone, Laptops oder Server und befragen Mitarbeiter.

In dieser Situation gilt:

  • bleiben Sie ruhig
  • verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss
  • kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt
  • machen Sie keine Aussagen zur Sache ohne Beratung
  • dokumentieren Sie, was mitgenommen wird
  • leisten Sie keinen Widerstand
  • informieren Sie intern nur jene Personen, die notwendig eingebunden werden müssen

Ein Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht kann prüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig erfolgt, welche Daten betroffen sind und welche Schritte danach notwendig sind.

Mehr dazu im Beitrag „Wann ist eine Hausdurchsuchung erlaubt?

Ermittlungen durch die WKStA

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist auf komplexe Wirtschafts- und Korruptionsverfahren spezialisiert. Verfahren mit Beteiligung der WKStA sind häufig umfangreich und dauern oft lange.

Für die Verteidigung bedeutet das: Es braucht genaue Aktenarbeit, wirtschaftliches Verständnis, strategische Kommunikation und Ausdauer. Gerade in großen Verfahren ist es wichtig, entlastende Aspekte frühzeitig sichtbar zu machen und nicht erst in der Hauptverhandlung zu reagieren.

Reputationsschutz im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren betreffen nicht nur die juristische Ebene. Für Unternehmer, Geschäftsführer und bekannte Personen kann bereits der Verdacht erhebliche Auswirkungen auf Vertrauen, Geschäftspartner, Kunden und Öffentlichkeit haben.

Deshalb muss die Verteidigung auch Reputationsrisiken berücksichtigen. Ziel ist es, das Verfahren sachlich, diskret und strategisch zu führen und unnötige öffentliche Eskalationen möglichst zu vermeiden.

Verteidigungsstrategie im Wirtschaftsstrafrecht

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit einer genauen Analyse:

  • Was ist der konkrete Tatvorwurf?
  • Welche Beweise liegen vor?
  • Wer ist Beschuldigter, Zeuge oder Auskunftsperson?
  • Welche Unterlagen wurden sichergestellt?
  • Welche wirtschaftlichen Abläufe sind relevant?
  • Gibt es entlastende Dokumente?
  • Welche Rolle hatten Geschäftsführer, Mitarbeiter oder externe Berater?
  • Besteht Vorsatz oder handelt es sich um eine zivilrechtliche bzw. wirtschaftliche Streitigkeit?
  • Kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden?

Die Kanzlei entwickelt darauf aufbauend eine Verteidigungsstrategie, die auf den konkreten Fall zugeschnitten ist.

Schnittstelle zu Strafrecht und allgemeiner Verteidigung

Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts. Deshalb profitieren Mandanten von der Erfahrung der Kanzlei in der allgemeinen Strafverteidigung. Gerade bei Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Untersuchungshaft, Beschlagnahmen oder gerichtlichen Verfahren gelten die grundlegenden Rechte des Strafverfahrens.

Mehr zu Strafrecht und Strafverteidigung in Wien

Warum Mag. Sascha Flatz im Wirtschaftsstrafrecht?

Erfahrung in Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Die Kanzlei verbindet strafrechtliche Erfahrung mit Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Gerade bei komplexen Akten, langen Ermittlungsverfahren und sensiblen Vorwürfen ist diese Kombination entscheidend.

Strategische Verteidigung

Ziel ist nicht nur die Reaktion auf Vorwürfe, sondern eine aktive Verteidigungsstrategie: Akteneinsicht, Analyse, Entlastung, Kommunikation mit Behörden und klare Planung der nächsten Schritte.

Diskretion

Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig mit Reputationsrisiken verbunden. Die Kanzlei legt Wert auf diskrete Betreuung und professionelle Kommunikation.

Klare Einschätzung

Mandanten erhalten eine realistische Bewertung der Situation, der Risiken und der möglichen Verteidigungswege.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Was versteht man unter Wirtschaftsstrafrecht?2026-06-24T09:20:22+02:00

Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln. Dazu zählen etwa Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption, Bilanzdelikte, Abgabenbetrug, Sozialbetrug oder Fördermissbrauch.

Wann sollte ich einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht kontaktieren?2026-06-24T09:20:38+02:00

Sobald ein Verdacht besteht, eine Vorladung einlangt, eine Hausdurchsuchung droht, Unterlagen sichergestellt wurden oder Behörden gegen Sie oder Ihr Unternehmen ermitteln. Frühe Beratung ist im Wirtschaftsstrafrecht besonders wichtig.

Was tun bei einer Hausdurchsuchung im Unternehmen?2026-06-24T09:20:53+02:00

Bleiben Sie ruhig, verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt und machen Sie keine Aussagen zur Sache ohne Beratung. Dokumentieren Sie, welche Unterlagen oder Datenträger mitgenommen werden.

Kann ein Wirtschaftsstrafverfahren eingestellt werden?2026-06-24T09:21:07+02:00

Ja, je nach Beweislage und rechtlicher Bewertung kann eine Einstellung möglich sein. Ob das realistisch ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und sollte nach Akteneinsicht geprüft werden.

Betrifft Wirtschaftsstrafrecht nur Unternehmen?2026-06-24T09:21:18+02:00

Nein. Wirtschaftsstrafrecht kann Unternehmen, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Selbstständige, Berater, Vereine und Privatpersonen betreffen.

Welche Folgen können wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe haben?2026-06-24T09:21:32+02:00

Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können Reputationsschäden, wirtschaftliche Nachteile, berufliche Konsequenzen, Schadenersatzforderungen, Gewerberechtsprobleme oder Einschränkungen der Geschäftsführer-Eignung drohen.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Rathausstraße 5/3
1010 Wien

Kontakt:
+43 1 402 64 67
office@rechtsanwalt-flatz.at

Bürozeiten:
Mo-Do: 09:00 – 17:30 Uhr
Fr: 09:00 – 15:30 Uhr

Artikel teilen

Aktuelle Rechtsinformationen zum Wirtschaftsstrafrecht

In den Rechtsinformationen finden Sie regelmäßig Beiträge zu wirtschaftsstrafrechtlichen Themen, etwa zu Geschäftsführerhaftung, Geldwäsche, Geldfälschung, Sozialbetrug, Betrug, Untreue oder anderen strafrechtlichen Risiken im Wirtschaftsleben.

Go to Top
Erfahrungen & Bewertungen zu Sascha Flatz Rechtsanwalt Mag Sascha Flatz 410 Bewertungen auf ProvenExpert.com