Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung in Österreich – schneller Ablauf bei Einigung über Scheidung und Folgen

Kurz zusammengefasst

Die einvernehmliche Scheidung ist der einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg, eine Ehe zu beenden – vorausgesetzt, beide Ehepartner sind sich über die Scheidung und deren Folgen einig. Dazu zählt insbesondere die Regelung von Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung und Wohnsituation. Der Antrag wird gemeinsam beim Gericht eingebracht und im Außerstreitverfahren entschieden. Entscheidend ist eine klare und vollständige Vereinbarung, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine rechtliche Beratung hilft, alle Punkte korrekt zu regeln und langfristige Nachteile zu verhindern.

Sie und Ihr Ehepartner sind beide zu der Ansicht gelangt, dass sie sich scheiden lassen wollen?

Dann kommt für Sie eine einvernehmliche Scheidung in Betracht. Eine einvernehmliche Scheidung ist für alle Beteiligten immer der einfachste, nervenschonendste und kostengünstigste Weg. Wenn beide Ehepartner nicht mehr miteinander verheiratet sein wollen und gemeinsam zu der Erkenntnis gelangen, dass sie sich scheiden lassen wollen, muss ein gemeinsamer Antrag bei Gericht eingebracht werden.

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehepartner mehr als 6 Monate getrennt leben und über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Es muss eine Scheidungsvereinbarung getroffen werden, in der folgende rechtliche Punkte geregelt werden:

  • die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ehewohnung;
  • die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und Schulden;
  • die gegenseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten,
  • sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, die Regelung der Obsorge, sowie des Kontakrechtes zu den Kindern;
  • der Unterhalt für die Kinder.

Diese Scheidungsvereinbarung muss dem Gericht vorgelegt werden und setzt dieses dann einen Verhandlungstermin fest, zu dem die Eheleute erscheinen müssen. Eine derartige Vereinbarung sollte nie ohne einen Scheidungsanwalt geschlossen werden, da beispielsweise ein Unterhaltsverzicht nach der Scheidung nicht mehr widerrufen werden kann. Somit können die einem Ehepartner zustehenden Rechte für immer verloren gehen.

Wie bereits ausgeführt, ist eine einvernehmliche Scheidung für alle Beteiligten die beste Lösung, weshalb ich immer zuerst versuche, für meine Mandanten eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen. Gerade durch die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist, häufig eine einvernehmliche Scheidung überhaupt möglich. Dies da ein Rechtsanwalt viel Emotionen aus dem Verfahren nehmen kann. Erst wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, wird eine Scheidungsklage von mir eingebracht.

Kontakt – Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Wien und Verteidiger in Strafsachen sind wir für Sie erreichbar.
Ihre Freiheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis erfahrener Verteidigung.

Vereinbaren Sie noch heute telefonisch ein Erstgespräch mit
Mag. Sascha Flatz, Strafverteidiger Wien.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?2026-04-02T15:05:53+02:00

Wenn alle Punkte geklärt sind, kann die Scheidung oft innerhalb weniger Wochen bis Monate abgeschlossen werden.

Ist ein Anwalt notwendig?2026-04-02T15:05:45+02:00

Eine Anwaltspflicht besteht nicht, jedoch ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um alle Folgen korrekt zu regeln und Fehler zu vermeiden.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?2026-04-02T15:05:34+02:00

Beide Ehepartner stellen gemeinsam einen Antrag beim Bezirksgericht. Das Gericht prüft die Vereinbarung und entscheidet anschließend über die Scheidung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?2026-04-02T15:05:23+02:00

Die Ehe muss als unheilbar zerrüttet gelten und die Partner müssen sich über Punkte wie Unterhalt, Obsorge und Vermögen einigen.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?2026-04-02T15:05:14+02:00

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner die Ehe beenden wollen und sich über alle wesentlichen Folgen einig sind.

Rechtsgrundlagen einvernehmliche Scheidung

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Rathausstraße 5/3
1010 Wien

Kontakt:
+43 1 402 64 67
office@rechtsanwalt-flatz.at

Bürozeiten:
Mo-Do: 09:00 – 17:30 Uhr
Fr: 09:00 – 15:30 Uhr

Artikel teilen

Aktuelle Artikel zu diesem Thema

Go to Top
Erfahrungen & Bewertungen zu Sascha Flatz Rechtsanwalt Mag Sascha Flatz 378 Bewertungen auf ProvenExpert.com