Amtsmissbrauch liegt gemäß § 302 StGB vor, wenn ein Beamter seine hoheitlichen Befugnisse wissentlich überschreitet und dadurch einer Person vorsätzlich einen Schaden zufügt. Amtsmissbrauch ist mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht, in schweren Fällen – etwa bei einem Schaden über € 50.000,00 – sogar bis zu zehn Jahren.


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