Ja. Auch das Teilen, Liken oder Gutheißen von verhetzenden Inhalten kann als Verhetzung gewertet werden, wenn dadurch die Hetze einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell eine strafbare Handlung gesetzt wird – auch scheinbar harmlose Memes oder Kommentare können den Tatbestand der Verhetzung erfüllen.


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