• Amtsmissbrauch betrifft ausschließlich Beamte im Bereich der Hoheitsverwaltung, die ihre Amtsgewalt missbrauchen.
  • Bestechung (§ 307 StGB) liegt vor, wenn jemand einem Amtsträger einen Vorteil anbietet, um eine pflichtwidrige Handlung oder Unterlassung zu erreichen.
  • Korruption umfasst eine Vielzahl von Delikten (Bestechung, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit) und betrifft sowohl die öffentliche Verwaltung als auch die Privatwirtschaft.