Worin unterscheiden sich Amtsmissbrauch, Bestechung und Korruption?
Amtsmissbrauch betrifft ausschließlich Beamte im Bereich der Hoheitsverwaltung, die ihre Amtsgewalt missbrauchen.
Bestechung (§ 307 StGB) liegt vor, wenn jemand einem Amtsträger einen Vorteil anbietet, um eine pflichtwidrige Handlung oder Unterlassung zu erreichen.
Korruption umfasst eine Vielzahl von Delikten (Bestechung, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit) und betrifft sowohl die öffentliche Verwaltung als auch die Privatwirtschaft.
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