Wird fälschlich angenommen, es liege Notwehr („Putativnotwehr“), entfällt zwar die Strafbarkeit wegen Vorsatz, aber eine fahrlässige Körperverletzung kann dennoch vorliegen. Wer eine körperliche Verletzung setzt, ohne dass tatsächlich ein rechtswidriger Angriff bestand, haftet voll strafrechtlich. Da oft trotzdem ein Verfahren eröffnet wird, sollte sofort ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, um die eigene Verteidigung zu sichern.