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Was ist der Unterschied zwischen Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge?
- Mord (§ 75 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod vorsätzlich herbeiführt oder diesen billigend in Kauf nimmt.
- Totschlag (§ 76 StGB) wird in einer „heftigen Gemütsbewegung“ begangen, meist im Affekt.
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 86 StGB) liegt vor, wenn der Täter nur verletzen wollte, der Tod des Opfers aber unbeabsichtigt eintritt.
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