• Diebstahl (§ 127 StGB): Wegnahme ohne Gewalt oder Drohung.
  • Räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB): Nach einem Diebstahl wird Gewalt eingesetzt, um die Beute zu behalten.
  • Raub (§ 142 StGB): Gewalt oder Drohung werden von Anfang an gezielt eingesetzt, um die Sache zu erlangen.
    Beispiel: Wer jemanden sofort mit Gewalt bedroht, um ein Handy zu bekommen, begeht Raub. Wird das Handy erst gestohlen und der Täter schlägt später zu, um es zu behalten, liegt räuberischer Diebstahl vor.