• Mord: Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe.
  • Totschlag: Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren.
  • Körperverletzung mit Todesfolge: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren.