Eine ärztliche Fehlbehandlung, oft auch als Ärztepfusch bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arzt gegen anerkannte medizinische Standards oder gesetzliche Sorgfaltspflichten verstößt (§ 49 Ärztegesetz). Typische Beispiele sind FehldiagnosenOperationsfehlerunterlassene Behandlungen oder mangelnde Aufklärung über Risiken. Maßgeblich ist, ob die Behandlung lege artis, also nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, durchgeführt wurde. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Behandlungsfehler, der zu Schadenersatzansprüchen führen kann.