Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld muss innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden. Dies erfolgt entweder durch eine Zivilklage oder durch den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren. Oft wird im Strafverfahren nur ein Teilbetrag zugesprochen, der Rest muss separat eingeklagt werden. Eine gute Dokumentation der Verletzungen ist entscheidend.