Wird ein ärztlicher Behandlungsfehler nachgewiesen, können Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dazu gehören:
- Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen,
- Ersatz von Heil- und Pflegekosten,
- Verdienstentgang, wenn die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist,
- Verunstaltungsentschädigung bei bleibenden Schäden,
- sowie Trauerschmerzensgeld für Angehörige im Todesfall.
Auch bei einem Aufklärungsfehler – also fehlender oder unvollständiger Patientenaufklärung – haftet der Arzt, selbst wenn die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde.


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