Ein Führerscheinentzug droht nicht nur bei Alkohol, Drogen oder schweren Verkehrsverstößen, sondern auch bei fehlender Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 7 FSG. Diese liegt vor, wenn aufgrund des Verhaltens angenommen werden muss, dass jemand beim Lenken eines Fahrzeugs die Verkehrssicherheit gefährdet oder schwere Straftaten erleichtert. Dazu zählen u. a. massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, Geisterfahren, wiederholte Körperverletzungen, Raub, Suchtgifthandel oder schwere Sexualdelikte, unabhängig davon, ob dabei ein Fahrzeug verwendet wurde.


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