Beim Gebrauchtwagenkauf kommt es häufig zu Betrugsfällen, etwa falsche Verkäuferidentitäten, manipulierte Kilometerstände oder der Verkauf von „Bastlerfahrzeugen“ als voll funktionsfähig. Käufer sollten daher immer:
- den Lichtbildausweis des Verkäufers prüfen (Achtung vor gefälschten ausländischen Ausweisen),
- das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt prüfen lassen,
- den Kilometerstand über § 57a-Gutachten oder Werkstattdaten kontrollieren,
- bei schweren Mängeln anwaltlichen Rat einholen.
Wird ein Mangel bewusst verschwiegen oder liegt Betrug vor, kann der Kaufvertrag jederzeit angefochten werden.


Leave A Comment