Wer Falschgeld ohne Wissen erhält, macht sich zunächst nicht strafbar. Problematisch wird es erst, wenn das Falschgeld weitergegeben wird, obwohl man inzwischen erkannt hat, dass es sich um eine Fälschung handelt. In diesem Fall droht nach § 236 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Das Falschgeld sollte daher sofort bei der Polizei abgegeben werden.