Geldfälschung ist nach § 232 StGB ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren bestraft. Strafbar ist nicht nur die Herstellung von Falschgeld, sondern auch dessen Erwerb, Besitz, Ein- oder Ausfuhr und Weitergabe, sofern der Vorsatz besteht, es als echtes Geld in Umlauf zu bringen.


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