Ja, der Kauf von Falschgeld im Darknet ist strafbar. Schon der Besitz von Falschgeld mit dem Vorsatz, es als echt in Umlauf zu bringen, fällt unter § 232 StGB und wird mit Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren geahndet. Selbst wenn die Lieferung vom Zoll abgefangen wird, droht eine Strafverfolgung, da bereits die Bestellung als Indiz für Vorsatz gewertet wird.


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