Die Strafen für Verhetzung nach § 283 StGB sind abhängig von der Art der Tat:
- Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe bei Aufstachelung zu Hass oder Beschimpfung einer Gruppe.
- Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Verhetzung über Druckwerke, Rundfunk oder soziale Medien einer breiten Öffentlichkeit (ab ca. 150 Personen) zugänglich gemacht wird.
- Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, wenn andere durch die Verhetzung tatsächlich zu Gewalt gegen eine Gruppe angestachelt werden.


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