Ruhig bleiben und keinen Widerstand leisten. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, lesen Sie ihn genau und rufen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt. Sie dürfen zwei Vertrauenspersonen beiziehen, bevor mit der Durchsuchung begonnen wird (§ 121 Abs 2 StPO). Machen Sie keine Aussagen, geben Sie keine Passwörter preis und unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie alle Maßnahmen protokollieren und prüfen Sie das Sicherstellungsprotokoll sorgfältig.


Leave A Comment