KRONE: Vergewaltigung durch ÖVP-Politiker eingebildet

Sieg im Strafrecht: Freispruch nach Verleumdungsvorwurf durch „False Memory“
In einem medial brisanten Prozess vor dem Wiener Landesgericht konnte unsere Kanzlei einen vollständigen Freispruch für einen Mandanten erwirken, dem Verleumdung gemäß § 297 StGB und falsche Beweisaussage gemäß § 288 StGB vorgeworfen wurden und ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohte. Der Fall drehte sich um schwerwiegende Missbrauchsvorwürfe gegen einen Politiker, die sich nach Jahren als subjektive Fehlinterpretationen, ein sogenanntes False-Memory-Syndrom, herausstellten.
Als spezialisierter Strafverteidiger konzentrierte sich Mag. Sascha Flatz auf die fehlende subjektive Tatseite. Die Verteidigung legte dar, dass der Mandant nicht in böswilliger Absicht handelte, sondern von der Echtheit seiner (objektiv falschen) Erinnerungen überzeugt war. Ein psychiatrisches Gutachten stützte diese Linie und bestätigte, dass keine gezielte Rufschädigung vorlag.
Dieser Erfolg im Strafrecht unterstreicht die Notwendigkeit, bei komplexen psychologischen Sachverhalten einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben. Durch unsere präzise Argumentation konnte das Gericht überzeugt werden, dass kein schuldhaftes Verhalten vorlag. Damit wurde nicht nur die strafrechtliche Unschuld unseres Mandanten bewahrt, sondern auch die Reputation aller Beteiligten durch eine objektive juristische Klärung geschützt.

Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf „krone.at„.

Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz – Strafverteidiger in Wien

Mag. Sascha Flatz
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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