Die Schneeräumpflicht verlangt bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen mehrmaliges Räumen und Streuen pro Tag. Ein einmaliger Winterdienst reicht nicht aus. Bei starkem, dauerhaftem Schneefall entfällt die Pflicht, wenn Räumen objektiv zwecklos ist. Nach Rechtsprechung kann bei vorhersehbarem Glatteis (z. B. Wetterwarnung) sogar in der Nacht eine vorsorgliche Streupflicht bestehen.


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