Wird jemand verletzt, weil ein Gehweg nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut wurde, haftet der Hauseigentümer auf Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Dauerfolgen und Heilbehelfe. Zusätzlich drohen eine Verwaltungsstrafe und bei länger als 14-tägiger Berufsunfähigkeit des Opfers sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB). Eine Eigenheimversicherung mit Grundhaftpflicht kann das Risiko abdecken.