Verurteilte Personen können eine Fußfessel beantragen, wenn die Reststrafe maximal 24 Monate beträgt (ab 1. September 2025). Zusätzlich sind ein Wohnsitz, eine regelmäßige Arbeitfinanzielle Eigenständigkeit sowie Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Antrag ist bei der zuständigen Justizanstalt zu stellen.