Nicht strafbar ist eine Nötigung nur dann, wenn Gewalt oder Drohung sowie der angestrebte Zweck nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Erlaubt sind etwa sachlich gerechtfertigte Drohungen wie die Ankündigung einer Klage. Unzulässig sind hingegen Druckmittel wie ErpressungenGewaltandrohungen oder Drohungen ohne legitimen Zweck.