Im Jugendstrafrecht stehen Erziehung und Wiedereingliederung im Vordergrund, nicht Bestrafung. Die Strafen sind daher deutlich milder als im Erwachsenenstrafrecht:
- Freiheitsstrafen werden auf die Hälfte reduziert,
- keine Mindeststrafen,
- und eine Höchststrafe von 15 Jahren ist zulässig.
Ziel ist es, dem Jugendlichen die Folgen seines Handelns bewusst zu machen und eine zweite Chance zu ermöglichen.


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