Das ungefragte Versenden von Dickpics kann mehrere Straftatbestände erfüllen. Seit 01.09.2025 ist es nach § 218 Abs. 1b StGB ausdrücklich strafbar, mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Handelt es sich um eine geschlechtliche Handlung, fällt dies unter sexuelle Belästigung (§ 218 StGB). Werden mehrfach ungewollt Nacktbilder geschickt, kann auch der Tatbestand der beharrlichen Verfolgung (§ 107a StGB) erfüllt sein – hier drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.


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