Das Versenden von Nacktbildern minderjähriger Personen ist in Österreich strengstens verboten. Bereits der Besitz kann strafbar sein (§ 207a StGB). Je nach Alter der betroffenen Person drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Werden Bilder weitergeleitet oder verbreitet, können sogar Strafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Facebook melden verdächtige Inhalte automatisch an das Bundeskriminalamt – in der Regel folgt dann eine Hausdurchsuchung.


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