Die Strafe für Körperverletzung hängt von der Schwere der Tat ab:

  • Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
  • Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre, bei besonders gefährlichen Umständen bis zu 5 Jahre.
  • Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 10 oder 15 Jahre.
    Zusätzlich drohen zivilrechtliche Ansprüche, wie Schmerzensgeld und Regressforderungen der Krankenkassen.