Die Strafe für Körperverletzung hängt von der Schwere der Tat ab:
- Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
- Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre, bei besonders gefährlichen Umständen bis zu 5 Jahre.
- Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 10 oder 15 Jahre.
Zusätzlich drohen zivilrechtliche Ansprüche, wie Schmerzensgeld und Regressforderungen der Krankenkassen.


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