Für eine Beleidigung drohen bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze. Bei übler Nachrede reicht der Strafrahmen bis zu 6 Monaten bzw. bei Verbreitung an die Öffentlichkeit (z. B. Social Media) bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe. In der Praxis werden meist Geldstrafen verhängt, teuer werden vor allem Anwalts- und Gerichtskosten sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Entschädigung.


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