Eine Beleidigung (§ 115 StGB) liegt vor, wenn eine Person beschimpft oder verspottet wird. Üble Nachrede (§ 111 StGB) bedeutet, dass jemand einer anderen Person gegenüber Dritten ehrenrührige Tatsachen behauptet, die deren Ruf schädigen können, auch wenn die Aussage wahr sein kann. Verleumdung (§ 297 StGB) ist die bewusst falsche Beschuldigung einer Straftat. Die Strafen reichen, je nach Delikt, von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.