Wer sich nationalsozialistisch im Sinne des § 3g Verbotsgesetz betätigt – etwa durch das Verharmlosen des Holocaust oder das Versenden von NS-bezogenen Inhalten – muss mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren rechnen. Erfolgt die Tat öffentlich oder über soziale Medien, drohen bis zu 10 Jahre, bei besonderer Gefährlichkeit sogar bis zu 20 Jahre Haft.


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