Geldwäscherei ist in § 165 StGB geregelt. Die Strafen reichen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn der Wert der Vermögensbestandteile über € 50.000 liegt oder wenn die Tat von einer kriminellen Vereinigung begangen wird, drohen sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtlich verpflichtet werden, den gesamten Schaden der Opfer zu ersetzen.